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            <title>Frühjahrs-Bundesausschuss 2026: Anträge</title>
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                <title>Frühjahrs-Bundesausschuss 2026: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>A2: Zentrale verbandsinterne Dokumentation aller Bundesbeschlüsse, sowie Rechenschaftsberichte für Delegierte und ehrenamtliche Vorstände</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.org/web/FBA2026/Zentrale-verbandsinterne-Dokumentation-aller-Bundesbeschlusse-fur-Dele-13872</link>
                        <author>FBA (dort beschlossen am: 27.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand und die Bundesstelle werden beauftragt, eine zentrale, digitale, dauerhaft verfügbare und verbandsinterne Übersicht über alle Beschlüsse der Bundesebene einzurichten. Diese Übersicht muss sämtliche Beschlüsse der Bundesversammlung, sowie der Bundes­ausschüsse und den Rechenschaftsbericht des Bundesvorstands rückwirkend bis 2011, umfassen – unabhängig davon, ob es sich um inhaltliche Beschlüsse zur Außendarstellung oder um innerverbandliche Beschlüsse handelt, wie etwa Arbeits- und Prüfaufträge oder organisatorische oder verfahrensbezogene Entscheidungen. Dabei wird festgestellt, dass die derzeitige Veröffentlichung von Beschlüssen auf der Webseite der Bundesebene nicht alle auf Bundesebene gefassten Beschlüsse abbildet, da dort ausschließlich ausgewählte inhaltliche Beschlüsse veröffentlicht werden.<sup>[2]</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beschlussübersicht, sowie die Rechenschaftsberichte des Bundesvorstands,sind ausschließlich verbandsintern bereitzustellen und sollte nicht öffentlich zugänglich sein, wenn sie verbandsinterne Inhalte enthält. Zugriffsberechtigt sind mindestens die Delegierten der Bundesebene, die ehrenamtlichen Diözesan- und Landesvorständen und Mitglieder der Diözesan- und Landesstellen. Weitere ehrenamtliche Mandatsträger*innen können entsprechend einer Regelungen des Budnesvorstands einbezogen werden, z. B. Bundesarbeitskreise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Übersicht ist so zu strukturieren, dass eine inhaltliche und zeitliche Recherche mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Sie soll mindestens Angaben zum beschließenden Gremium , den Titel des Beschlusses, den vollständigen Beschlusstext in der final beschlossenen Fassung, eine Kennzeichnung als inhaltlicher oder innerverbandlicher Beschluss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu inhaltlichen Beschlüssen sollte die Übersicht zudem den zugeordneten Schwerpunktbereich enthalten. Soweit mit vertretbarem organisatorischem und technischem Aufwand möglich, sind Verknüpfungen zu den abgelösten Anträgen herzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus soll die Beschlussübersicht – soweit möglich – rückwirkend bis 2011 alle verfügbaren und noch gültigen Beschlüsse abbilden. Für die Zukunft ist sicherzustellen, dass sämtliche Beschlüsse, sowie Rechenschaftsberichte der Bundesebene zeitnah, vollständig und einheitlich in diese Übersicht aufgenommen werden, sodass dauerhaft eine lückenlose und verlässliche Dokumentation der Bericht- und Beschlusslage gewährleistet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über die genaue finale technische Lösung entscheidet der Bundesvorstand, die KLJB-Cloud könnte allerdings als Basis diensen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Stichtag der auf der Webseite aufgelisteten Beschlüsse</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] KLJB-Bundesebene – Beschlüsse (öffentliche Darstellung) | www.kljb.org/kljb/beschluesse/</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 27 Jun 2026 21:48:16 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.org/web/FBA2026/Anpassung-der-Regelung-zur-Fahrtkostenerstattung-auf-Bundesebene-45449</link>
                        <author>FBA (dort beschlossen am: 27.06.2026)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.org/web/FBA2026/Anpassung-der-Regelung-zur-Fahrtkostenerstattung-auf-Bundesebene-45449</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die KLJB-Bundesebene fördert die Vermeidung von Treibhausgasen, auch im Rahmen<br>
von ehrenamtlichen Fahrten.<sup>[1]</sup> Fahrtkosten für die An- und Abreise zu<br>
Veranstaltungen und Maßnahmen der KLJB-Bundesebene werden im Rahmen der<br>
tatsächlichen und notwendigen Auslagen erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Werden auf einer Reise unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt, können die<br>
jeweiligen Teilstrecken entsprechend der nachfolgenden Regelungen separat<br>
abgerechnet werden.<sup>[2]</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei gelten folgende Richtlinien für die verschiedenen Transportmittel:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Fahrrad</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten für Fahrradfahrten werden mit 0,30<strong> </strong>€ je gefahrenem Kilometer<br>
erstattet.Die Erstattung ist auf 60,00 EUR pro Person begrenzt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Öffentlicher Personenverkehr und Fernverkehr</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten für Bahn-, Fernbus- und ÖPNV-Fahrten der 2.<strong> </strong>Klasse werden in<br>
voller Höhe erstattet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sparangebote und BahnCard-Rabatte sollten genutzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die KLJB kann die Finanzierung einer BahnCard (25 oder 50) für regelmäßig<br>
auf Bundesebene aktive Ehrenamtliche übernehmen, sofern dies<br>
wirtschaftlich sinnvoll ist.<sup>[3]</sup> Die BahnCard kann auch außerhalb von<br>
Veranstaltungen der KLJB-Bundesebene genutzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>PKW</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten für die An- und Abreise im PKW werden mit 0,2<strong>4 </strong>€ je gefahrenem<br>
Kilometer erstattet. Die Erstattung ist auf 130,00<strong> </strong>€ begrenzt.<sup>[4]</sup></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für mitgenommene Personen wird zusätzlich 0,05<strong> </strong>€ je gefahrenem Kilometer<br>
und mitgenommener Person erstattet; diese Beträge werden nicht auf den<br>
Höchstbetrag von 130,00<strong> </strong>€ angerechnet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Parkgebühren werden bis 5,00€ proTag pro Fahrzeug ersetzt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Gemeinschaftliche Anreise (Kleinbus / Reisebus)</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kosten für die Anmietung von Kleinbussen, zum Beispiel 9-Sitzern, oder<br>
Reisebussen zur gemeinschaftlichen An- und Abreise zu Veranstaltungen und<br>
Maßnahmen der KLJB-Bundesebene können in voller Höhe erstattet werden.Die Erstattung erfolgt ausschließlich für tatsächlich entstandene und nachgewiesene Mietkosten, sowie die erbrachten Tank Kosten; für verbandseigene oder private Fahrzeuge gelten die Regelungen für PKW-Fahrten. Es ist nicht möglich, die gefahren Kilometer, mit abzurechnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Voraussetzung hierfür ist, dass</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die gemeinschaftliche Anreise im Vergleich zur Nutzung mehrerer voll besetzter Privatfahrzeuge wird voraussichtlich geringere oder höchstens gleich hohe Gesamtkosten verursachen wird.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>durch die gemeinsame Anreise eine deutliche Reduzierung der insgesamt<br>
gefahrenen PKW-Kilometer erreicht wird und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Anmietung vorab mit der Bundesstelle oder dem Bundesvorstand<br>
abgestimmt wurde.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Car-Sharing<br><br>
Kosten für Car-Sharing-Fahrzeuge können bei sachgerechter und notwendiger Nutzung gegen Nachweis erstattet werden. Erstattungsfähig sind die tatsächlich entstandenen Nutzungsentgelte; eine zusätzliche Kilometerpauschale wird nicht gezahlt. Die Erstattung ist auf 130 € begrenzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Mitfahrgelegenheiten</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten für Personen, die in einem PKW mitfahren, der nicht bereits abgerechnet wird, werden mit 0,10 Euro je gefahrenem<br>
Kilometer erstattet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>CO<sub>2</sub>-Kompensation</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die KLJB kompensiert Treibhausgas-Emissionen einheitlich zentral, durch die Bundesebene, anstatt individuelle Abzüge in den Abrechnungen vorzunehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die KLJB kompensiert die durch die abgerechneten Fahrten entstehenden Treibhausgasemissionen mit 0,01€/km. Grundlage hierfür sind die im Rahmen der Reisekostenabrechnung erfassten PKW-Fahrtkilometer (ohne ÖPNV und Mitfahr-km)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die zentrale CO<sub>2</sub>-Kompensation konzentriert sich auf emissionsintensive<br>
Mobilitätsformen, insbesondere die Nutzung von PKW, Kleinbus oder Mietbus.<br>
Fahrten mit Bahn, Fernbus und ÖPNV werden aufgrund ihrer vergleichsweise<br>
geringen Emissionen und bestehender Ökostromkonzepte nicht gesondert<br>
kompensiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Richtlinien zur Erstattung von<br>
Reisekosten für die Reiseorganisation der Teilnehmer*innen übersichtlich und<br>
praxistauglich aufzubereiten. Diese werden künftig mit jeder Einladung an die<br>
Teilnehmerinnen verschickt. Der Bundesvorstand wird außerdem beauftragt, die<br>
neue Richtlinie in die bestehenden Formulare und Einladungen zu integrieren und<br>
sie allen Mitgliedern transparent zugänglich zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Regelung tritt zum nächsten Herbstbundesausschuss in Kraft. Bisherige<br>
Regelungen treten außer Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>--------</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[1]</sup> Beschluss der KLJB<strong> </strong>Bundesversammlung<strong> </strong>2013: „100<strong> </strong>Prozent erneuerbar –<br>
Leitbild für die Energieversorgung der Zukunft“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[2]</sup> z.B.: Gesamterstattung = Auto zum Bahnhof + Parkgebühr + ICE + Leihfahrrad<br>
vor Ort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[3]</sup> Für Bahncard<strong> </strong>50: Über 27<strong> </strong>Jahre in der Regel ab drei Veranstaltungenen, unter<br>
27<strong> </strong>Jahren ab der ersten Veranstaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[4]</sup> Gemäß Bundesreisekostengesetz (reicht bspw. für die Strecken Osnabrück-<br>
Würzburg oder Regensburg-Bonn)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[5]</sup> Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-<br>
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&amp;c=DE&amp;interval=year&amp;year=2026&amp;source-<br>
=total</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 27 Jun 2026 21:36:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.org/web/FBA2026/motion/273</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock (KLJB Nordrhein-Westfalen)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.org/web/FBA2026/motion/273</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die KLJB-Bundesebene fördert die Vermeidung von Treibhausgasen, auch im Rahmen<br>
von ehrenamtlichen Fahrten.<sup>[1]</sup> Fahrtkosten für die An- und Abreise zu<br>
Veranstaltungen und Maßnahmen der KLJB-Bundesebene werden im Rahmen der<br>
tatsächlichen und notwendigen Auslagen erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Werden auf einer Reise unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt, können die<br>
jeweiligen Teilstrecken entsprechend der nachfolgenden Regelungen separat<br>
abgerechnet werden.<sup>[2]</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei gelten folgende Richtlinien für die verschiedenen Transportmittel:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Fahrrad</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten für Fahrradfahrten werden mit 0,30<strong> </strong>€ je gefahrenem Kilometer<br>
erstattet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Öffentlicher Personenverkehr und Fernverkehr</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten für Bahn-, Fernbus- und ÖPNV-Fahrten der 2.<strong> </strong>Klasse werden in<br>
voller Höhe erstattet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sitzplatzreservierungen im Fernverkehr werden erstattet, sofern sie eine<br>
sachgerechte und notwendige Reisekostenposition darstellen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sparangebote und BahnCard-Rabatte sollten genutzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die KLJB kann die Finanzierung einer BahnCard (25 oder 50) für regelmäßig<br>
auf Bundesebene aktive Ehrenamtliche übernehmen, sofern dies<br>
wirtschaftlich sinnvoll ist.<sup>[3]</sup> Die BahnCard kann auch außerhalb von<br>
Veranstaltungen der KLJB-Bundesebene genutzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>PKW</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten für die An- und Abreise im PKW werden mit 0,30<strong> </strong>€ je gefahrenem<br>
Kilometer erstattet. Die Erstattung ist auf 130,00<strong> </strong>€ begrenzt.<sup>[4]</sup></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für mitgenommene Personen wird zusätzlich 0,05<strong> </strong>€ je gefahrenem Kilometer<br>
und mitgenommener Person erstattet; diese Beträge werden nicht auf den<br>
Höchstbetrag von 130,00<strong> </strong>€ angerechnet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Parkgebühren werden bis 10,00<strong> </strong>€proTag pro Fahrzeug ersetzt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Gemeinschaftliche Anreise (Kleinbus / Reisebus)</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kosten für die Anmietung von Kleinbussen, zum Beispiel 9-Sitzern, oder<br>
Reisebussen zur gemeinschaftlichen An- und Abreise zu Veranstaltungen und<br>
Maßnahmen der KLJB-Bundesebene können in voller Höhe erstattet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Voraussetzung hierfür ist, dass</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die gemeinschaftliche Anreise im Vergleich zu einer individuellen Anreise<br>
der beteiligten Personen mit dem PKW voraussichtlich geringere oder<br>
höchstens gleich hohe Gesamtkosten verursacht,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>durch die gemeinsame Anreise eine deutliche Reduzierung der insgesamt<br>
gefahrenen PKW-Kilometer erreicht wird und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Anmietung vorab mit der Bundesstelle oder dem Bundesvorstand<br>
abgestimmt wurde.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Mitfahrgelegenheiten</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fahrtkosten für Personen, die in einem PKW mitfahren und die Fahrt nicht<br>
selbst als Fahrer*in abrechnen, werden mit 0,10 Euro je gefahrenem<br>
Kilometer erstattet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>CO<sub>2</sub>-Kompensation</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die KLJB kompensiert Treibhausgas-Emissionen einheitlich zentral, anstatt<br>
individuelle Abzüge in den Abrechnungen vorzunehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die zentrale CO<sub>2</sub>-Kompensation konzentriert sich auf emissionsintensive<br>
Mobilitätsformen, insbesondere die Nutzung von PKW, Kleinbus oder Mietbus.<br>
Fahrten mit Bahn, Fernbus und ÖPNV werden aufgrund ihrer vergleichsweise<br>
geringen Emissionen und bestehender Ökostromkonzepte nicht gesondert<br>
kompensiert. Aufgrund des in Deutschland mehrheitlich aus erneuerbaren<br>
Quellen produzierten Stoms<sup>[5]</sup> sind vollelektrische Fahrzeuge ebenfalls von<br>
der Kompensation ausgenommen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für jeden abgerechneten Kilometer wird ein Betrag von 0,01<strong> </strong>€ zugrunde<br>
gelegt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Richtlinien zur Erstattung von<br>
Reisekosten für die Reiseorganisation der Teilnehmer*innen übersichtlich und<br>
praxistauglich aufzubereiten. Diese werden künftig mit jeder Einladung an die<br>
Teilnehmerinnen verschickt. Der Bundesvorstand wird außerdem beauftragt, die<br>
neue Richtlinie in die bestehenden Formulare und Einladungen zu integrieren und<br>
sie allen Mitgliedern transparent zugänglich zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Regelung tritt zum nächsten Herbstbundesausschuss in Kraft. Bisherige<br>
Regelungen treten außer Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>--------</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[1]</sup> Beschluss der KLJB<strong> </strong>Bundesversammlung<strong> </strong>2013: „100<strong> </strong>Prozent erneuerbar –<br>
Leitbild für die Energieversorgung der Zukunft“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[2]</sup> z.B.: Gesamterstattung = Auto zum Bahnhof + Parkgebühr + ICE + Leihfahrrad<br>
vor Ort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[3]</sup> Für Bahncard<strong> </strong>50: Über 27<strong> </strong>Jahre in der Regel ab drei Veranstaltungenen, unter<br>
27<strong> </strong>Jahren ab der ersten Veranstaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[4]</sup> Gemäß Bundesreisekostengesetz (reicht bspw. für die Strecken Osnabrück-<br>
Würzburg oder Regensburg-Bonn)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>[5]</sup> Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-<br>
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&amp;c=DE&amp;interval=year&amp;year=2026&amp;source-<br>
=total</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorliegende Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene ist fachlich geboten, politisch konsequent und organisatorisch notwendig. Sie trägt sowohl den realen Kostenentwicklungen im Mobilitätsbereich als auch den klimapolitischen Zielsetzungen der KLJB Rechnung und stellt sicher, dass ehrenamtliches Engagement nicht durch finanzielle Nachteile eingeschränkt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Veraltete Beschlusslage und veränderte Rahmenbedingungen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die aktuell gültige Regelung zur Fahrtkostenerstattung basiert auf Beschlüssen aus den Jahren 2013<sup>[6]</sup> und 2018<sup>[7]</sup>. Seitdem haben sich die wirtschaftlichen, rechtlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Insbesondere die massiven Preissteigerungen bei Energie, Kraftstoffen, Bahn- und Busfahrten haben dazu geführt, dass die bislang vorgesehenen Erstattungssätze in vielen Fällen keine kostendeckende Teilnahme an Veranstaltungen mehr ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach Daten des Statistischen Bundesamtes sind die Verbraucherpreise für Verkehr seit 2018 deutlich überdurchschnittlich gestiegen, insbesondere im Bereich Kraftstoffe und Bahnfernverkehr. Diese Entwicklung trifft Ehrenamtliche unmittelbar, da sie regelmäßig Vorleistungen erbringen müssen, um an Bundesveranstaltungen teilnehmen zu können.<sup>[8]</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ohne eine Anpassung der Erstattungssätze besteht die reale Gefahr, dass ehrenamtliches Engagement faktisch subventioniert werden muss – durch private finanzielle Mittel der Engagierten. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Orientierung am Bundesreisekostengesetz und steuerlichen Entwicklungen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zwar findet das Bundesreisekostengesetz (BRKG) auf die KLJB als gemeinnützigen Jugendverband keine unmittelbare Anwendung, es dient jedoch im öffentlichen und gemeinnützigen Bereich seit Jahren als anerkannter Maßstab für Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit von Reisekostenerstattungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach § 5 BRKG beträgt die Wegstreckenentschädigung für PKW-Fahrten mindestens 0,20 € pro Kilometer, in begründeten Fällen bis zu 0,30 € je Kilometer, bei einem Höchstbetrag von 130 € pro Dienstreise. Diese Regelung stellt jedoch ausdrücklich eine Untergrenze dar und bildet die tatsächlichen Kosten der PKW-Nutzung nicht vollständig ab.<sup>[9]</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Einschätzung wird durch die jüngsten steuerrechtlichen Entwicklungen bestätigt: Mit Wirkung zum 01.01.2026 hat der Gesetzgeber die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte auf 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben. Damit erkennt der Gesetzgeber ausdrücklich an, dass Mobilitätskosten heute deutlich höher liegen als noch vor wenigen Jahren.<sup>[10]</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor diesem Hintergrund ist eine Erstattung von 0,30 € pro Kilometer mit einer Deckelung auf 130 € nicht großzügig, sondern stellt einen sachgerechten, zurückhaltenden und verantwortungsvollen Ausgleich dar, der sich innerhalb des allgemein akzeptierten Rahmens bewegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Mobilitätsrealität im ländlichen Raum und Gleichbehandlung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein erheblicher Teil der ehrenamtlich Aktiven der KLJB lebt in ländlichen Regionen mit eingeschränkter oder nicht praktikabler ÖPNV-Anbindung. Eine ausschließliche oder faktische Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs würde diese Personengruppe strukturell benachteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorgeschlagene Regelung verfolgt daher bewusst einen ausgewogenen Ansatz: Öffentlicher Verkehr und Bahnfahrten werden weiterhin vollständig erstattet und aktiv gefördert, gleichzeitig wird anerkannt, dass PKW-Nutzung für viele Ehrenamtliche keine Komfortentscheidung, sondern eine Notwendigkeit darstellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit wird Mobilitätsgerechtigkeit hergestellt, ohne die klimapolitischen Zielsetzungen des Verbandes aufzugeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Gemeinschaftliche Anreise als wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Lösung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die gemeinschaftliche Anreise mit Klein- oder Reisebussen bietet erhebliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile. In vielen Fällen liegen die Gesamtkosten unter der Summe mehrerer individueller PKW-Erstattungen, gleichzeitig werden Fahrzeuge eingespart und Emissionen reduziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vollständige Übernahme der Mietkosten ist sachlich gerechtfertigt, da die Organisation solcher Fahrten zusätzlichen Aufwand erfordert und häufig mit finanziellen Vorleistungen verbunden ist. Eine pauschale Begrenzung oder Teilfinanzierung würde diese sinnvolle Form der Anreise faktisch erschweren oder verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Zentrale CO<sub>2</sub>-Kompensation: wirksam und verwaltungsarm</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zentrale Kompensation von Treibhausgas-Emissionen über die KLIMAKOLLEKTE<sup>[11]</sup> stellt eine konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Praxis dar. Sie reduziert bürokratischen Aufwand, erhöht die Transparenz und stellt sicher, dass Klimaschutz als Verbandsaufgabe wahrgenommen wird – nicht als individuelle Zusatzbelastung bei der Abrechnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der pauschale Ansatz von 0,01 € pro gefahrenem Kilometer entspricht der bisherigen Regelung und gewährleistet Kontinuität bei gleichzeitiger Vereinfachung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Anerkennung und Sicherung ehrenamtlichen Engagements</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ehrenamtliches Engagement lebt von Verlässlichkeit, Planbarkeit und fairen Rahmenbedingungen. Fahrtkosten dürfen kein Hemmnis für Beteiligung sein und nicht dazu führen, dass Engagement vom persönlichen Einkommen abhängt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass Ehrenamtliche ihre Aufgaben wahrnehmen können, ohne finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Sie ist damit kein „Mehr an Leistungen“, sondern eine notwendige Anpassung an die Realität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die beantragte Neuregelung ist:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>sachlich notwendig, aufgrund real gestiegener Mobilitätskosten,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>rechtlich gut begründet, durch Orientierung an BRKG und Steuerrecht,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>ökologisch konsequent, durch Förderung gemeinschaftlicher Anreisen und zentrale CO<sub>2</sub>-Kompensation,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>sozial gerecht, insbesondere für Ehrenamtliche aus ländlichen Regionen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>organisatorisch sinnvoll, durch klare, transparente und praxistaugliche Regelungen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Antrag stärkt damit nachhaltig die Handlungsfähigkeit der KLJB-Bundesebene und sichert ehrenamtliches Engagement unter zeitgemäßen Bedingungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>--------</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>[6] </sup>Beschluss des Frühjahrsbundesausschuss<strong> </strong>2013: „Erhöhung der Reisekosten“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>[7] </sup>Beschluss des Herbstbundesausschuss<strong> </strong>2018: „Auf dem Weg zu einer klimaneutralen KLJB – Mobilität“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>[8] </sup>Statistisches Bundesamt (Destatis): Verbraucherpreisindex – Verkehr</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>[9] </sup>Bundesreisekostengesetz (BRKG): „§<strong> </strong>5 Wegstreckenentschädigung“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>[10] </sup>Bundesgesatzblatt Nr.<strong> </strong>363: „Artikel<strong> </strong>2 – Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes„</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>[11] </sup>Klimaschutzprojekte mit nachhaltiger Entwicklung im Globalen Süden: www.klima-kollekte.de/projekte</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 20:38:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Zentrale verbandsinterne Dokumentation aller Bundesbeschlüsse für Delegierte und ehrenamtliche Vorstände</title>
                        <link>https://antragsgruen.kljb.org/web/FBA2026/motion/271</link>
                        <author>Dirk Buddenbrock (KLJB Nordrhein-Westfalen)</author>
                        <guid>https://antragsgruen.kljb.org/web/FBA2026/motion/271</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand und die Bundesstelle werden beauftragt, eine zentrale, digitale, dauerhaft verfügbare und verbandsinterne Übersicht über alle Beschlüsse der Bundesebene einzurichten. Diese Übersicht muss <strong>sämtliche</strong> Beschlüsse der Bundesversammlung, sowie der Bundes­ausschüsse, rückwirkend bis 2002<sup>[1]</sup>, umfassen – unabhängig davon, ob es sich um inhaltliche Beschlüsse zur Außendarstellung oder um innerverbandliche Beschlüsse handelt, wie etwa Arbeits- und Prüfaufträge oder organisatorische oder verfahrensbezogene Entscheidungen. Dabei wird festgestellt, dass die derzeitige Veröffentlichung von Beschlüssen auf der Webseite der Bundesebene nicht alle auf Bundesebene gefassten Beschlüsse abbildet, da dort ausschließlich ausgewählte inhaltliche Beschlüsse veröffentlicht werden.<sup>[2]</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beschlussübersicht ist ausschließlich verbandsintern bereitzustellen und sollte nicht öffentlich zugänglich sein, wenn sie verbandsinterne Inhalte enthält. Zugriffsberechtigt sind mindestens die Delegierten der Bundesebene, die ehrenamtlichen Diözesan- und Landesvorständen und Mitglieder der Diözesan- und Landesstellen. Weitere ehrenamtliche Mandatsträger*innen können entsprechend einer Regelungen des Budnesvorstands einbezogen werden, z. B. Bundesarbeitskreise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Übersicht ist so zu strukturieren, dass eine inhaltliche und zeitliche Recherche mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Sie soll mindestens Angaben zum beschließenden Gremium und Datum, den Wortlaut des Beschlusses in der final beschlossenen Fassung, eine Kennzeichnung als inhaltlicher oder innerverbandlicher Beschluss sowie – sofern zutreffend – zugeordnete Aufträge und Zuständigkeiten enthalten. Soweit mit vertretbarem organisatorischem und technischem Aufwand möglich, sind Verknüpfungen zu den abgelösten Anträgen herzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus soll die Beschlussübersicht – soweit möglich – rückwirkend bis 2002 alle verfügbaren und noch gültigen Beschlüsse abbilden. Für die Zukunft ist sicherzustellen, dass sämtliche Beschlüsse der Bundesebene zeitnah, vollständig und einheitlich in diese Übersicht aufgenommen werden, sodass dauerhaft eine lückenlose und verlässliche Dokumentation der Beschlusslage gewährleistet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über die genaue finale technische Lösung entscheidet der Bundesvorstand, die KLJB-Cloud könnte allerdings als Basis diensen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Stichtag der auf der Webseite aufgelisteten Beschlüsse</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] KLJB-Bundesebene – Beschlüsse (öffentliche Darstellung) | www.kljb.org/kljb/beschluesse/</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf Bundesebene der KLJB werden regelmäßig Beschlüsse gefasst, die erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Diözesan- und Landesverbände haben. Aktuell existiert jedoch keine zentrale und vollständige Dokumentation dieser Beschlüsse, die für ehrenamtliche Vorstände und Delegierte nachvollziehbar zugänglich ist. Die auf der Webseite der Bundesebene veröffentlichten Beschlüsse stellen lediglich eine Auswahl inhaltlicher Beschlüsse zur Außendarstellung und -positionierung dar und bilden die tatsächliche Beschlusslage nicht vollständig ab. Innerverbandliche Beschlüsse, die häufig konkrete Arbeitsaufträge, Zuständigkeiten oder organisatorische Entscheidungen enthalten, sind dort nicht dokumentiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zwar werden Anträge auf Bundesversammlungen und Bundes­ausschüssen über das Tool Antragsgrün bearbeitet, eine systematische Recherche ist für Ehrenamtliche jedoch faktisch kaum möglich. Anlass für den Antrag waren aktuelle Recherchen im Zuge der Vorbereitung zweier neuer Anträge; einer auf Bundesebene und einer auf Diözesanebene. Dabei hat sich gezeigt, dass entweder bei der Bundesebene explizit angefragt werden muss, ob zu einem bestimmten Thema bereits ein Beschluss existiert oder die auf Diözesan- und Landesebene archivierten Unterlagen vergangener Versammlungen selbstständig manuell und vollständig durchgearbeitet werden müssen. Beide Wege sind sehr zeitaufwendig, fehleranfällig und bieten keine Garantie auf Vollständigkeit. Durch ein Systemupdate ist die Einsicht in Antragsgrün zudem aktuell nur noch bis zum Frühjahrsbundesausschuss 2025 möglich, wodurch frühere Beschlüsse für viele Ehrenamtliche nicht mehr zugänglich sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Insbesondere vor dem Hintergrund regelmäßiger personeller Wechsel in den ehrenamtlichen Diözesan- und Landesvorständen führt diese Situation dazu, dass beschlossene Aufgaben und Aufträge aus dem Blick geraten, Entscheidungen der Bundesebene nicht mehr nachvollzogen werden können und neue Vorständler*innen keine realistische Möglichkeit haben, sich einen Überblick über die bisherige Beschlusslage zu verschaffen. Eine vollständige, interne Beschlussübersicht stärkt daher die Transparenz und Nachvollziehbarkeit<sup>[3]</sup> innerverbandlicher Entscheidungen, sichert Kontinuität in der ehrenamtlichen Arbeit und entlastet zugleich die Bundesebene von wiederkehrenden Einzelanfragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Untersuchungen zur Engagementförderung zeigen, dass transparente Entscheidungsprozesse, verlässliche Dokumentation und funktionierende Wissensweitergabe zentrale Voraussetzungen für nachhaltiges ehrenamtliches Engagement sind.<sup>[4]</sup> Auch der Deutsche Bundesjugendring betont die Bedeutung klar nachvollziehbarer Entscheidungsstrukturen<sup>[5]</sup> für eine demokratische und handlungsfähige Jugendverbandsarbeit. Eine interne, vollständige Dokumentation aller Bundesbeschlüsse ist daher eine notwendige Grundlage für eine verantwortungsvolle, kontinuierliche und wirksame Verbandsarbeit auf allen Ebenen der KLJB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>[3] Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Stärkung Ehrenamt, 2026</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>[4] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Engagementbericht – Zivilgesellschaft in Deutschland, 2020</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>[5] Deutscher Bundesjugendring: Demokratie unter Druck - Shrinking Spaces für Jugend(verbands)arbeit, 2025</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 29 May 2026 19:36:02 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>