Erfolgt mündlich
Anpassung zu Ä5
| Antrag: | Zentrale verbandsinterne Dokumentation aller Bundesbeschlüsse für Delegierte und ehrenamtliche Vorstände |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Chiara Boss (DV Köln) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.06.2026, 17:31 |
Die Beschlussübersicht ist, sowie die Rechenschaftsberichte des Bundesvorstands,sind ausschließlich verbandsintern bereitzustellen und sollte nicht öffentlich zugänglich sein, wenn sie verbandsinterne Inhalte
Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:
Der Bundesvorstand und die Bundesstelle werden beauftragt, eine zentrale,
digitale, dauerhaft verfügbare und verbandsinterne Übersicht über alle
Beschlüsse der Bundesebene einzurichten. Diese Übersicht muss sämtliche
Beschlüsse der Bundesversammlung, sowie der Bundesausschüsse, rückwirkend bis
2002[1], umfassen – unabhängig davon, ob es sich um inhaltliche Beschlüsse zur
Außendarstellung oder um innerverbandliche Beschlüsse handelt, wie etwa Arbeits-
und Prüfaufträge oder organisatorische oder verfahrensbezogene Entscheidungen.
Dabei wird festgestellt, dass die derzeitige Veröffentlichung von Beschlüssen
auf der Webseite der Bundesebene nicht alle auf Bundesebene gefassten Beschlüsse
abbildet, da dort ausschließlich ausgewählte inhaltliche Beschlüsse
veröffentlicht werden.[2]
Die Beschlussübersicht ist, sowie die Rechenschaftsberichte des Bundesvorstands,sind ausschließlich verbandsintern bereitzustellen und
sollte nicht öffentlich zugänglich sein, wenn sie verbandsinterne Inhalte
enthält. Zugriffsberechtigt sind mindestens die Delegierten der Bundesebene, die
ehrenamtlichen Diözesan- und Landesvorständen und Mitglieder der Diözesan- und
Landesstellen. Weitere ehrenamtliche Mandatsträger*innen können entsprechend
einer Regelungen des Budnesvorstands einbezogen werden, z. B.
Bundesarbeitskreise.
Die Übersicht ist so zu strukturieren, dass eine inhaltliche und zeitliche
Recherche mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Sie soll mindestens Angaben zum
beschließenden Gremium und Datum, den Wortlaut des Beschlusses in der final
beschlossenen Fassung, eine Kennzeichnung als inhaltlicher oder
innerverbandlicher Beschluss sowie – sofern zutreffend – zugeordnete Aufträge
und Zuständigkeiten enthalten. Soweit mit vertretbarem organisatorischem und
technischem Aufwand möglich, sind Verknüpfungen zu den abgelösten Anträgen
herzustellen.
Darüber hinaus soll die Beschlussübersicht – soweit möglich – rückwirkend bis
2002 alle verfügbaren und noch gültigen Beschlüsse abbilden. Für die Zukunft ist
sicherzustellen, dass sämtliche Beschlüsse der Bundesebene zeitnah, vollständig
und einheitlich in diese Übersicht aufgenommen werden, sodass dauerhaft eine
lückenlose und verlässliche Dokumentation der Beschlusslage gewährleistet ist.
Über die genaue finale technische Lösung entscheidet der Bundesvorstand, die
KLJB-Cloud könnte allerdings als Basis diensen.
[1] Stichtag der auf der Webseite aufgelisteten Beschlüsse
[2] KLJB-Bundesebene – Beschlüsse (öffentliche Darstellung) |
www.kljb.org/kljb/beschluesse/
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