Die Kosten für Mobilität sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig wissen wir aus unserem Verbandsalltag, dass viele Ehrenamtliche – insbesondere im ländlichen Raum – für ihr Engagement auf das Auto angewiesen sind. Deshalb halten wir eine Anpassung der bisherigen Regelung grundsätzlich für sinnvoll.
Gleichzeitig hat sich die KLJB bewusst dafür entschieden, klimafreundliche Mobilität zu fördern und Bahnfahrten gegenüber dem motorisierten Individualverkehr zu bevorzugen. Dieser Grundsatz sollte auch weiterhin erkennbar bleiben.
Ein Erstattungssatz von 0,20 € je Kilometer trägt den gestiegenen Kosten Rechnung, berücksichtigt die Mobilitätsrealität vieler Mitglieder und erhält zugleich die klimapolitische Wirkung der Reisekostenregelung. Zudem orientiert er sich am Bundesreisekostengesetz und begrenzt die zusätzlichen Belastungen für den Verbandshaushalt.

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