Der steigende Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix ist ein wichtiger Erfolg der Energiewende. Gleichzeitig entstehen auch bei der Nutzung vollelektrischer Fahrzeuge weiterhin Treibhausgasemissionen. Die von den Antragstellenden angeführten Zahlen begründen daher aus unserer Sicht keine vollständige Ausnahme vollelektrischer Fahrzeuge von der CO₂-Kompensation.
Die bisherige Regelung hat sich bewährt und sollte weiterhin für alle Formen des motorisierten Individualverkehrs gelten.

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