Erfolgt mündlich
| Antrag: | Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Chiara Boss (DV Köln) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.06.2026, 17:18 |
| Antrag: | Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Chiara Boss (DV Köln) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.06.2026, 17:18 |
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&year=2026&sourcel=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
=total
Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:
Die KLJB-Bundesebene fördert die Vermeidung von Treibhausgasen, auch im Rahmen
von ehrenamtlichen Fahrten.[1] Fahrtkosten für die An- und Abreise zu
Veranstaltungen und Maßnahmen der KLJB-Bundesebene werden im Rahmen der
tatsächlichen und notwendigen Auslagen erstattet.
Werden auf einer Reise unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt, können die
jeweiligen Teilstrecken entsprechend der nachfolgenden Regelungen separat
abgerechnet werden.[2]
Dabei gelten folgende Richtlinien für die verschiedenen Transportmittel:
Kosten für die Anmietung von Kleinbussen, zum Beispiel 9-Sitzern, oder
Reisebussen zur gemeinschaftlichen An- und Abreise zu Veranstaltungen und
Maßnahmen der KLJB-Bundesebene können in voller Höhe erstattet werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass
Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Richtlinien zur Erstattung von
Reisekosten für die Reiseorganisation der Teilnehmer*innen übersichtlich und
praxistauglich aufzubereiten. Diese werden künftig mit jeder Einladung an die
Teilnehmerinnen verschickt. Der Bundesvorstand wird außerdem beauftragt, die
neue Richtlinie in die bestehenden Formulare und Einladungen zu integrieren und
sie allen Mitgliedern transparent zugänglich zu machen.
Die Regelung tritt zum nächsten Herbstbundesausschuss in Kraft. Bisherige
Regelungen treten außer Kraft.
--------
[1] Beschluss der KLJB Bundesversammlung 2013: „100 Prozent erneuerbar –
Leitbild für die Energieversorgung der Zukunft“.
[2] z.B.: Gesamterstattung = Auto zum Bahnhof + Parkgebühr + ICE + Leihfahrrad
vor Ort.
[3] Für Bahncard 50: Über 27 Jahre in der Regel ab drei Veranstaltungenen, unter
27 Jahren ab der ersten Veranstaltung.
[4] Gemäß Bundesreisekostengesetz (reicht bspw. für die Strecken Osnabrück-
Würzburg oder Regensburg-Bonn)
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&l=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
;year=2026&source
=total
Erfolgt mündlich
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