| Antrag: | Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Chiara Boss (DV Köln) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 27.06.2026, 16:48 |
Ä13 zu A1: Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene
Antragstext
In Zeile 29:
- Parkgebühren werden bis
10,00 €proTag7,50€proTag pro Fahrzeug ersetzt.
Von Zeile 75 bis 78:
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&year=2026&sourcel=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
=total
Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:
Die KLJB-Bundesebene fördert die Vermeidung von Treibhausgasen, auch im Rahmen
von ehrenamtlichen Fahrten.[1] Fahrtkosten für die An- und Abreise zu
Veranstaltungen und Maßnahmen der KLJB-Bundesebene werden im Rahmen der
tatsächlichen und notwendigen Auslagen erstattet.
Werden auf einer Reise unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt, können die
jeweiligen Teilstrecken entsprechend der nachfolgenden Regelungen separat
abgerechnet werden.[2]
Dabei gelten folgende Richtlinien für die verschiedenen Transportmittel:
Fahrrad
- Fahrtkosten für Fahrradfahrten werden mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer
erstattet.
Öffentlicher Personenverkehr und Fernverkehr
- Fahrtkosten für Bahn-, Fernbus- und ÖPNV-Fahrten der 2. Klasse werden in
voller Höhe erstattet.
- Sitzplatzreservierungen im Fernverkehr werden erstattet, sofern sie eine
sachgerechte und notwendige Reisekostenposition darstellen.
- Sparangebote und BahnCard-Rabatte sollten genutzt werden.
- Die KLJB kann die Finanzierung einer BahnCard (25 oder 50) für regelmäßig
auf Bundesebene aktive Ehrenamtliche übernehmen, sofern dies
wirtschaftlich sinnvoll ist.[3] Die BahnCard kann auch außerhalb von
Veranstaltungen der KLJB-Bundesebene genutzt werden.
PKW
- Fahrtkosten für die An- und Abreise im PKW werden mit 0,30 € je gefahrenem
Kilometer erstattet. Die Erstattung ist auf 130,00 € begrenzt.[4]
- Für mitgenommene Personen wird zusätzlich 0,05 € je gefahrenem Kilometer
und mitgenommener Person erstattet; diese Beträge werden nicht auf den
Höchstbetrag von 130,00 € angerechnet.
- Parkgebühren werden bis
10,00 €proTag7,50€proTag pro Fahrzeug ersetzt.
Gemeinschaftliche Anreise (Kleinbus / Reisebus)
Kosten für die Anmietung von Kleinbussen, zum Beispiel 9-Sitzern, oder
Reisebussen zur gemeinschaftlichen An- und Abreise zu Veranstaltungen und
Maßnahmen der KLJB-Bundesebene können in voller Höhe erstattet werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass
- die gemeinschaftliche Anreise im Vergleich zu einer individuellen Anreise
der beteiligten Personen mit dem PKW voraussichtlich geringere oder
höchstens gleich hohe Gesamtkosten verursacht,
- durch die gemeinsame Anreise eine deutliche Reduzierung der insgesamt
gefahrenen PKW-Kilometer erreicht wird und
- die Anmietung vorab mit der Bundesstelle oder dem Bundesvorstand
abgestimmt wurde.
Mitfahrgelegenheiten
- Fahrtkosten für Personen, die in einem PKW mitfahren und die Fahrt nicht
selbst als Fahrer*in abrechnen, werden mit 0,10 Euro je gefahrenem
Kilometer erstattet.
CO2-Kompensation
- Die KLJB kompensiert Treibhausgas-Emissionen einheitlich zentral, anstatt
individuelle Abzüge in den Abrechnungen vorzunehmen.
- Die zentrale CO2-Kompensation konzentriert sich auf emissionsintensive
Mobilitätsformen, insbesondere die Nutzung von PKW, Kleinbus oder Mietbus.
Fahrten mit Bahn, Fernbus und ÖPNV werden aufgrund ihrer vergleichsweise
geringen Emissionen und bestehender Ökostromkonzepte nicht gesondert
kompensiert. Aufgrund des in Deutschland mehrheitlich aus erneuerbaren
Quellen produzierten Stoms[5] sind vollelektrische Fahrzeuge ebenfalls von
der Kompensation ausgenommen.
- Für jeden abgerechneten Kilometer wird ein Betrag von 0,01 € zugrunde
gelegt.
Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Richtlinien zur Erstattung von
Reisekosten für die Reiseorganisation der Teilnehmer*innen übersichtlich und
praxistauglich aufzubereiten. Diese werden künftig mit jeder Einladung an die
Teilnehmerinnen verschickt. Der Bundesvorstand wird außerdem beauftragt, die
neue Richtlinie in die bestehenden Formulare und Einladungen zu integrieren und
sie allen Mitgliedern transparent zugänglich zu machen.
Die Regelung tritt zum nächsten Herbstbundesausschuss in Kraft. Bisherige
Regelungen treten außer Kraft.
--------
[1] Beschluss der KLJB Bundesversammlung 2013: „100 Prozent erneuerbar –
Leitbild für die Energieversorgung der Zukunft“.
[2] z.B.: Gesamterstattung = Auto zum Bahnhof + Parkgebühr + ICE + Leihfahrrad
vor Ort.
[3] Für Bahncard 50: Über 27 Jahre in der Regel ab drei Veranstaltungenen, unter
27 Jahren ab der ersten Veranstaltung.
[4] Gemäß Bundesreisekostengesetz (reicht bspw. für die Strecken Osnabrück-
Würzburg oder Regensburg-Bonn)
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&
;year=2026&sourcel=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
=total
In Zeile 29:
- Parkgebühren werden bis
10,00 €proTag7,50€proTag pro Fahrzeug ersetzt.
Von Zeile 75 bis 78:
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&year=2026&sourcel=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
=total
Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:
Die KLJB-Bundesebene fördert die Vermeidung von Treibhausgasen, auch im Rahmen
von ehrenamtlichen Fahrten.[1] Fahrtkosten für die An- und Abreise zu
Veranstaltungen und Maßnahmen der KLJB-Bundesebene werden im Rahmen der
tatsächlichen und notwendigen Auslagen erstattet.
Werden auf einer Reise unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt, können die
jeweiligen Teilstrecken entsprechend der nachfolgenden Regelungen separat
abgerechnet werden.[2]
Dabei gelten folgende Richtlinien für die verschiedenen Transportmittel:
Fahrrad
- Fahrtkosten für Fahrradfahrten werden mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer
erstattet.
Öffentlicher Personenverkehr und Fernverkehr
- Fahrtkosten für Bahn-, Fernbus- und ÖPNV-Fahrten der 2. Klasse werden in
voller Höhe erstattet.
- Sitzplatzreservierungen im Fernverkehr werden erstattet, sofern sie eine
sachgerechte und notwendige Reisekostenposition darstellen.
- Sparangebote und BahnCard-Rabatte sollten genutzt werden.
- Die KLJB kann die Finanzierung einer BahnCard (25 oder 50) für regelmäßig
auf Bundesebene aktive Ehrenamtliche übernehmen, sofern dies
wirtschaftlich sinnvoll ist.[3] Die BahnCard kann auch außerhalb von
Veranstaltungen der KLJB-Bundesebene genutzt werden.
PKW
- Fahrtkosten für die An- und Abreise im PKW werden mit 0,30 € je gefahrenem
Kilometer erstattet. Die Erstattung ist auf 130,00 € begrenzt.[4]
- Für mitgenommene Personen wird zusätzlich 0,05 € je gefahrenem Kilometer
und mitgenommener Person erstattet; diese Beträge werden nicht auf den
Höchstbetrag von 130,00 € angerechnet.
- Parkgebühren werden bis
10,00 €proTag7,50€proTag pro Fahrzeug ersetzt.
Gemeinschaftliche Anreise (Kleinbus / Reisebus)
Kosten für die Anmietung von Kleinbussen, zum Beispiel 9-Sitzern, oder
Reisebussen zur gemeinschaftlichen An- und Abreise zu Veranstaltungen und
Maßnahmen der KLJB-Bundesebene können in voller Höhe erstattet werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass
- die gemeinschaftliche Anreise im Vergleich zu einer individuellen Anreise
der beteiligten Personen mit dem PKW voraussichtlich geringere oder
höchstens gleich hohe Gesamtkosten verursacht,
- durch die gemeinsame Anreise eine deutliche Reduzierung der insgesamt
gefahrenen PKW-Kilometer erreicht wird und
- die Anmietung vorab mit der Bundesstelle oder dem Bundesvorstand
abgestimmt wurde.
Mitfahrgelegenheiten
- Fahrtkosten für Personen, die in einem PKW mitfahren und die Fahrt nicht
selbst als Fahrer*in abrechnen, werden mit 0,10 Euro je gefahrenem
Kilometer erstattet.
CO2-Kompensation
- Die KLJB kompensiert Treibhausgas-Emissionen einheitlich zentral, anstatt
individuelle Abzüge in den Abrechnungen vorzunehmen.
- Die zentrale CO2-Kompensation konzentriert sich auf emissionsintensive
Mobilitätsformen, insbesondere die Nutzung von PKW, Kleinbus oder Mietbus.
Fahrten mit Bahn, Fernbus und ÖPNV werden aufgrund ihrer vergleichsweise
geringen Emissionen und bestehender Ökostromkonzepte nicht gesondert
kompensiert. Aufgrund des in Deutschland mehrheitlich aus erneuerbaren
Quellen produzierten Stoms[5] sind vollelektrische Fahrzeuge ebenfalls von
der Kompensation ausgenommen.
- Für jeden abgerechneten Kilometer wird ein Betrag von 0,01 € zugrunde
gelegt.
Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Richtlinien zur Erstattung von
Reisekosten für die Reiseorganisation der Teilnehmer*innen übersichtlich und
praxistauglich aufzubereiten. Diese werden künftig mit jeder Einladung an die
Teilnehmerinnen verschickt. Der Bundesvorstand wird außerdem beauftragt, die
neue Richtlinie in die bestehenden Formulare und Einladungen zu integrieren und
sie allen Mitgliedern transparent zugänglich zu machen.
Die Regelung tritt zum nächsten Herbstbundesausschuss in Kraft. Bisherige
Regelungen treten außer Kraft.
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[1] Beschluss der KLJB Bundesversammlung 2013: „100 Prozent erneuerbar –
Leitbild für die Energieversorgung der Zukunft“.
[2] z.B.: Gesamterstattung = Auto zum Bahnhof + Parkgebühr + ICE + Leihfahrrad
vor Ort.
[3] Für Bahncard 50: Über 27 Jahre in der Regel ab drei Veranstaltungenen, unter
27 Jahren ab der ersten Veranstaltung.
[4] Gemäß Bundesreisekostengesetz (reicht bspw. für die Strecken Osnabrück-
Würzburg oder Regensburg-Bonn)
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&l=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
;year=2026&source
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