| Antrag: | Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 27.06.2026, 16:55 |
Ä14 zu A1: Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Nach Zeile 48 einfügen:
- Die KLJB kompensiert die durch die abgerechneten Fahrten entstehenden Treibhausgasemissionen mit 0,01€/km. Grundlage hierfür sind die im Rahmen der Reisekostenabrechnung erfassten Fahrtkilometer (ohne ÖPNV/SPNV und Mitfahr-km)
Von Zeile 75 bis 78:
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&year=2026&sourcel=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
=total
Nach Zeile 48 einfügen:
- Die KLJB kompensiert die durch die abgerechneten Fahrten entstehenden Treibhausgasemissionen mit 0,01€/km. Grundlage hierfür sind die im Rahmen der Reisekostenabrechnung erfassten Fahrtkilometer (ohne ÖPNV/SPNV und Mitfahr-km)
Von Zeile 75 bis 78:
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&year=2026&sourcel=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
=total

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