| Veranstaltung: | Herbst-Bundesausschuss 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
| Beschluss durch: | HBA |
| Beschlossen am: | 18.10.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
8.3 NEU! GAP nach 2027: Zukunft für Landwirtschaft und Ländliche Räume
Beschlusstext
Das Gesetzgebungsverfahren zur nächsten Förderperiode der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene wird voraussichtlich bis Mitte 2027 andauern.
Unabhängig davon hat in Deutschland bereits die Debatte darüber begonnen, wie
die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Ausgestaltung der GAP ab 2028
national umgesetzt werden sollen. Daher ist es uns als KLJB wichtig, unsere
Positionen in die aktuelle Diskussion einzubringen und bereits formulierte
Forderungen zu bekräftigen.
Die GAP nach 2027 braucht eine verlässliche und ausreichende finanzielle
Grundlage, um die Herausforderungen der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume
zu bewältigen. Die geplanten Kürzungen des GAP-Budgets und die Zusammenführung
bisher eigenständiger Förderbereiche in einem übergreifenden Finanzierungsrahmen
bergen die Gefahr, dass zentrale Ziele der GAP an Priorität verlieren und
Förderbereiche um begrenzte Mittel konkurrieren. Die Umsetzung europäischer
Ziele darf nicht allein von nationalen Prioritäten und finanziellen Spielräumen
abhängen. Daher braucht es ein eigenständiges GAP-Budget sowie verbindliche
europäische Mindestbudgets für zentrale Förderbereiche statt einer Politik der
Renationalisierung.
Als KLJB fordern wir die Verhandler*innen der Europäischen Kommission, des
Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union sowie die
Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die Gemeinsame Agrarpolitik nach
2027 sowie die Ausgestaltung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne
(NRPP) konsequent an den Zukunftsperspektiven junger Menschen, einer
vielfältigen und zukunftsfähigen Landwirtschaft sowie lebendigen Ländlichen
Räumen auszurichten. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft kann nur im
Zusammenspiel mit der Entwicklung Ländlicher Räume gedacht werden.
Landwirtschaft zukunftsfähig gestalten
Die aktuellen Herausforderungen für die Landwirtschaft machen deutlich, dass es
für eine zukunftsfähige Entwicklung grundlegender Veränderungen bedarf. Als
Jugendverband sehen wir darin die Chance, die Rahmenbedingungen der
Landwirtschaft von morgen aktiv mitzugestalten.
Die Verteilung der GAP-Mittel muss sich stärker an den gesellschaftlichen
Leistungen und den Zukunftsperspektiven landwirtschaftlicher Betriebe
orientieren. Eine überwiegend flächenbezogene Förderung begünstigt aufgrund der
ungleichen Flächenverteilung insbesondere große Betriebe und verstärkt
bestehende strukturelle Ungleichheiten. Dadurch werden kleinere und mittlere
Betriebe sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten benachteiligt.
Mit Blick auf die Ernährungssouveränität Europas müssen landwirtschaftliche
Betriebe verlässliche wirtschaftliche Perspektiven erhalten und in ihrer
Vielfalt gestärkt werden. Die Förderung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass
sie weder allein an der bewirtschafteten Fläche noch ausschließlich am
Erwerbsstatus ausgerichtet ist.
Generationenwechsel und Geschlechtergerechtigkeit
Der Generationenwechsel ist angesichts der zunehmenden Überalterung in der
Landwirtschaft und vieler ungeklärter Hofnachfolgen eine zentrale Voraussetzung
für die Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen
Union und in Deutschland.[1] Eine stärkere Berücksichtigung von
Geschlechtergerechtigkeit ist dabei unerlässlich, denn Frauen sowie trans* und
genderqueere Menschen sind als Betriebsleiter*innen bislang deutlich
unterrepräsentiert.
Als KLJB fordern wir deshalb:
- Insbesondere kleine und mittlere familiengeführte sowie vielfältig
strukturierte landwirtschaftliche Betriebe angemessen zu stärken.
- Die gezielte und breite Förderung von Chancengleichheit in der
Landwirtschaft und den Abbau struktureller Benachteiligungen. Dazu müssen
insbesondere ein gleichberechtigter und diskriminierungsfreier Zugang zu
Finanzierungsmöglichkeiten, landwirtschaftlichen Flächen, Hofnachfolge und
Förderprogrammen sichergestellt und bestehende Zugangshürden abgebaut
werden, um insbesondere Frauen, trans* und genderqueeren Menschen gleiche
Chancen auf die Gründung, Übernahme und Führung landwirtschaftlicher
Betriebe zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die bereits
bestehende Berücksichtigung von Betriebsleiterinnen im Vorschlag der
Europäischen Kommission.
Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen
Als KLJB stehen wir für den Grundsatz „Öffentliche Gelder für öffentliche
Leistungen“. Landwirtschaftliche Betriebe, die zum Schutz von Klima,
Biodiversität, Boden, Wasser und Tieren beitragen, erbringen Leistungen für die
gesamte Gesellschaft.
Als KLJB fordern wir deshalb:
- ein verbindliches und eigenständiges Mindestbudget für Agrarumwelt-,
Klima-, Biodiversitäts- und Tierschutzmaßnahmen, welches das Mindestbudget
der GAP-Förderperiode bis 2027 nicht unterschreiten darf.
- EU-weit einheitliche, ambitionierte und überprüfbare Mindeststandards für
die zuvor genannten Agrar- und Umweltmaßnahmen, die faire
Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und durch transparente, wirksame und
möglichst bürokratiearme Kontrollen sichergestellt werden.
- die Honorierung gesellschaftlicher Leistungen über einen reinen Ausgleich
von Mehraufwand oder Einkommensverlusten hinaus und die Schaffung eines
echten wirtschaftlichen Anreizes für eine nachhaltige Weiterentwicklung
der Landwirtschaft.
Als KLJB fordern wir darüber hinaus:
- eine wirksame Reform der agrarpolitischen Rahmenbedingungen über die
Förderpolitik hinaus, die die GMO und Verhandlungsposition von
Landwirt*innen nachhaltig stärkt, faire Wettbewerbsbedingungen schafft und
eine gerechte Entlohnung sichert. Dazu müssen faire, verbindliche
Vertragsbedingungen, starke Erzeugerorganisationen und eine transparente
Preisbildung entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt
vorangetrieben werden.
Ländliche Räume als Zukunftsorte stärken
Die Förderung der Ländlichen Entwicklung muss auch nach 2027 als eigenständiger
und finanziell ausreichend ausgestatteter Bestandteil der GAP erhalten bleiben.
Damit ländliche Regionen auch künftig attraktive Lebens-, Arbeits- und
Wirtschaftsstandorte bleiben, bedarf es einer verlässlichen Unterstützung durch
die Europäische Union und die Mitgliedstaaten. Europäische Fördermittel
ermöglichen Investitionen in Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Bildung, Beratung,
Kooperationen, Innovationen sowie Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes. Sie
stärken regionale Wertschöpfungsketten, schaffen Perspektiven für junge Menschen
und fördern die aktive Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklung ihrer
Regionen.
Als KLJB fordern wir:
- den dauerhaften Erhalt und die ausreichende finanzielle Ausstattung der
europäischen Fördermittel für die Ländliche Entwicklung. Die
Förderinstrumente müssen langfristig verlässlich, planungssicher und
praxisnah ausgestaltet werden, damit sie ihre Wirkung nachhaltig entfalten
und den Ländlichen Räumen notwendige Entwicklungsperspektiven bieten
können.
- Ländliche Entwicklung muss in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich
verankert und darf nicht dem freiwilligen Engagement einzelner Staaten
überlassen werden. Die Mittel dazu -insbesondere im Rahmen des
Ausgabenziels für ländliche Räume („rural target“) – müssen durch
sachgerechte Maßnahmen gezielt und zweckgebunden für die Entwicklung
Ländlicher Räume eingesetzt werden.
- dass eine verlässliche und langfristige gesicherte nationale
Kofinanzierung gewährleistet wird und deren Ausgestaltung nicht dazu
führen darf, dass bewährte Förderprogramme, sowie Ansätze und Maßnahmen,
wie LEADER finanziell gekürzt, in ihrem Umgang eingeschränkt oder
bestehende Förderangebote
eingestellt werden. Ziel muss es sein, die Kontinuität und
Planungssicherheit dieser Programme sicherzustellen und die nachhaltige
Entwicklung ländlicher Räume langfristig zu stärken.
- von der Bundesregierung, den von der Europäischen Kommission geforderten
partizipativen Ansatz in der Erarbeitung und Umsetzung der Nationalen und
Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) umzusetzen und Partner*innen in der
Ländlichen Entwicklung mit einzubeziehen.
Fehlende Zukunftsperspektiven, insbesondere für junge Menschen, der Abbau von
Infrastruktur und der Verlust von Gestaltungsmöglichkeiten durch die Kürzung von
Förderinstrumenten verstärken gesellschaftliche Spaltungen und schwächen das
Vertrauen in demokratische Institutionen. Eine starke Förderung der Ländlichen
Entwicklung ist daher nicht nur eine Investition in die wirtschaftliche und
ökologische Zukunft Ländlicher Räume, sondern auch in den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die demokratische Resilienz Europas.
Eine GAP, die Zukunft ermöglicht
Die Zukunft der Landwirtschaft und die Zukunft der Ländlichen Räume sind für uns
als KLJB untrennbar miteinander verbunden. Die GAP nach 2027 muss deshalb junge
Menschen stärker in den Mittelpunkt stellen und ihnen echte, langfristige
Perspektiven für ein Leben und Arbeiten im ländlichen Raum eröffnen. Dazu
gehören insbesondere bezahlbarer Wohnraum, eine verlässliche und bedarfsgerechte
Mobilität, attraktive und zukunftsfähige Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten
sowie ein vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot. Gleichzeitig müssen jungen
Menschen echte Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitentscheidung bei
politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen eröffnet werden. Entscheidend
sind dabei auch die finanzielle Zugänglichkeit dieser Angebote und der Abbau
struktureller Hürden, damit junge Menschen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen
und sozialen Situation ihre Zukunft im ländlichen Raum selbstbestimmt gestalten
können.
Junge Menschen in der Landwirtschaft brauchen ebenso verlässliche
Zukunftsperspektiven. Dazu gehören unter anderem die Förderung des
Generationenwechsels, die Unterstützung von Junglandwirt*innen und
Existenzgründer*innen sowie die Stärkung insbesondere kleiner und mittlerer
familiengeführter und vielfältig strukturierter landwirtschaftlicher Betriebe.
Gleichzeitig muss die Landwirtschaft ökonomisch tragfähig sein und Verantwortung
für Klima, Umwelt, Tiere und Gesellschaft übernehmen.
Die GAP nach 2027 muss eine vielfältige sowie jugend- und geschlechtergerechte
Landwirtschaft fördern, die ökonomisch tragfähig ist und gleichzeitig
Verantwortung für Klima, Umwelt, Tiere und Gesellschaft übernimmt. Sie muss dazu
beitragen, dass Ländliche Räume lebendige Orte bleiben, in denen junge Menschen
gerne leben, arbeiten und sich engagieren.
[2] Aktuell sind es 3% (Quelle einfügen)
[2] Ausführlich dazu unsere gemeinsame Stellungnahme „Junge Landwirtschaft
sichern!“ (2026). Online verfügbar unter: https://www.kljb.org/deutsche-
jugendverbaende-fordern-festes-budget-und-zielgenaue-foerderung-fuer-
junglandwirtinnen/
