| Antrag: | GAP nach 2027: Zukunft für Landwirtschaft und ländliche Räume |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Angela Genent (DV Aachen) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 06.10.2026, 19:31 |
Ä2 zu 8.3: GAP nach 2027: Zukunft für Landwirtschaft und ländliche Räume
Antragstext
Von Zeile 35 bis 37:
- Menschen in der Landwirtschaft zum Abbau struktureller Benachteiligungen.
WirVor diesem Hintergrund begrüßen wir die bereits bestehende Berücksichtigung von Betriebsleiterinnen im Vorschlag der Europäischen Kommission.
Das Gesetzgebungsverfahren zur nächsten Förderperiode der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene wird voraussichtlich bis Mitte 2027 andauern.
Unabhängig davon hat in Deutschland bereits die Debatte darüber begonnen, wie
die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Ausgestaltung der GAP ab 2028
national umgesetzt werden sollen. Daher ist es uns als KLJB wichtig, unsere
Positionen in die aktuelle Diskussion einzubringen und bereits formulierte
Forderungen zu bekräftigen.
Als KLJB fordern wir die Verhandler*innen der Europäischen Kommission, des
Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union sowie die
Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die Gemeinsame Agrarpolitik nach
2027 sowie die Ausgestaltung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne
(NRPP) konsequent an den Zukunftsperspektiven junger Menschen, einer
vielfältigen und zukunftsfähigen Landwirtschaft sowie lebendigen Ländlichen
Räumen auszurichten. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft kann nur im
Zusammenspiel mit der Entwicklung Ländlicher Räume gedacht werden.
Landwirtschaft zukunftsfähig gestalten
Die aktuellen Herausforderungen für die Landwirtschaft machen deutlich, dass es
für eine zukunftsfähige Entwicklung grundlegender Veränderungen bedarf. Als
Jugendverband sehen wir darin die Chance, die Rahmenbedingungen der
Landwirtschaft von morgen aktiv mitzugestalten.
Generationenwechsel und Geschlechtergerechtigkeit
Der Generationenwechsel ist angesichts der zunehmenden Überalterung in der
Landwirtschaft und vieler ungeklärter Hofnachfolgen eine zentrale Voraussetzung
für die Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen
Union und in Deutschland.[1] Eine stärkere Berücksichtigung von
Geschlechtergerechtigkeit ist dabei unerlässlich, denn Frauen sind als
Betriebsleiterinnen bislang deutlich unterrepräsentiert.
Als KLJB fordern wir deshalb:
- Mindestens 6% der GAP-Mittel für den Generationenwechsel und die gezielte,
langfristige und bürokratiearme Förderung von Junglandwirt*innen und
Existenzgründer*innen.[2]
- Insbesondere kleine und mittlere familiengeführte sowie vielfältig
strukturierte landwirtschaftliche Betriebe angemessen zu stärken.
- Die gezielte und breite Förderung von Frauen, trans und genderqueeren
Menschen in der Landwirtschaft zum Abbau struktureller Benachteiligungen.
WirVor diesem Hintergrund begrüßen wir die bereits bestehende Berücksichtigung von
Betriebsleiterinnen im Vorschlag der Europäischen Kommission.
Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen
Als KLJB stehen wir für den Grundsatz „Öffentliche Gelder für öffentliche
Leistungen“. Landwirtschaftliche Betriebe, die zum Schutz von Klima,
Biodiversität, Boden, Wasser und Tieren beitragen, erbringen Leistungen für die
gesamte Gesellschaft.
Als KLJB fordern wir deshalb:
- ein verbindliches und eigenständiges Mindestbudget für Agrarumwelt-,
Klima-, Biodiversitäts- und Tierschutzmaßnahmen, welches das Mindestbudget
der GAP-Förderperiode bis 2027 nicht unterschreiten darf.
- EU-weite, ambitionierte Mindeststandards für die zuvor genannten Agrar-
und Umweltmaßnahmen, die aus EU-Mitteln finanziert werden.
- die Honorierung gesellschaftlicher Leistungen über einen reinen Ausgleich
von Mehraufwand oder Einkommensverlusten hinaus und die Schaffung eines
echten wirtschaftlichen Anreizes für eine nachhaltige Weiterentwicklung
der Landwirtschaft.
Als KLJB fordern wir darüber hinaus:
- Eine wirksame Reform der Gemeinsamen Marktordnung, um die Marktstellung
von Landwirt*innen nachhaltig zu stärken. Verbesserungen in der
Förderpolitik allein reichen nicht aus.
Ländliche Räume als Zukunftsorte stärken
Die Förderung der Ländlichen Entwicklung muss auch nach 2027 als eigenständiger
und finanziell ausreichend ausgestatteter Bestandteil der GAP erhalten bleiben.
Damit ländliche Regionen auch künftig attraktive Lebens-, Arbeits- und
Wirtschaftsstandorte bleiben, bedarf es einer verlässlichen Unterstützung durch
die Europäische Union und die Mitgliedstaaten. Europäische Fördermittel
ermöglichen Investitionen in Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Bildung, Beratung,
Kooperationen, Innovationen sowie Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes. Sie
stärken regionale Wertschöpfungsketten, schaffen Perspektiven für junge Menschen
und fördern die aktive Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklung ihrer
Regionen.
Als KLJB fordern wir:
- den dauerhaften Erhalt und die ausreichende finanzielle Ausstattung der
europäischen Fördermittel für die Ländliche Entwicklung. Die
Förderinstrumente müssen langfristig verlässlich, planungssicher und
praxisnah ausgestaltet werden, damit sie ihre Wirkung nachhaltig entfalten
und den Ländlichen Räumen notwendige Entwicklungsperspektiven bieten
können.
- Ländliche Entwicklung muss in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich
verankert und darf nicht dem freiwilligen Engagement einzelner Staaten
überlassen werden. Die Mittel dazu müssen gezielt und zweckgebunden für
die Entwicklung Ländlicher Räume eingesetzt werden.
- dass die Ausgestaltung der Kofinanzierung nicht dazu führen darf, dass
bewährte Maßnahmen, wie z.B. LEADER reduziert oder Förderangebote
eingestellt werden.
- von der Bundesregierung, den von der Europäischen Kommission geforderten
partizipativen Ansatz in der Erarbeitung und Umsetzung der Nationalen und
Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) umzusetzen und Partner*innen in der
Ländlichen Entwicklung mit einzubeziehen.
Fehlende Zukunftsperspektiven, insbesondere für junge Menschen, der Abbau von
Infrastruktur und der Verlust von Gestaltungsmöglichkeiten durch die Kürzung von
Förderinstrumenten verstärken gesellschaftliche Spaltungen und schwächen das
Vertrauen in demokratische Institutionen. Eine starke Förderung der Ländlichen
Entwicklung ist daher nicht nur eine Investition in die wirtschaftliche und
ökologische Zukunft Ländlicher Räume, sondern auch in den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die demokratische Resilienz Europas.
Eine GAP, die Zukunft ermöglicht
Die Zukunft der Landwirtschaft und die Zukunft der Ländlichen Räume sind für uns
als KLJB untrennbar miteinander verbunden. Die GAP nach 2027 muss deshalb junge
Menschen in den Mittelpunkt stellen und ihnen echte Perspektiven eröffnen. Sie
muss eine vielfältige sowie jugend- und geschlechtergerechte Landwirtschaft
fördern, die ökonomisch tragfähig ist und gleichzeitig Verantwortung für Klima,
Umwelt, Tiere und Gesellschaft übernimmt. Gleichzeitig muss sie dazu beitragen,
dass Ländliche Räume lebendige Orte bleiben, in denen junge Menschen gerne
leben, arbeiten und sich engagieren.
[1]https://www.topagrar.com/betriebsleitung/news/jeder-dritte-hofbesitzer-in-
der-eu-ist-uber-65-jahre-alt-20010529.html
[2] Ausführlich dazu unsere gemeinsame Stellungnahme „Junge Landwirtschaft
sichern!“ (2026). Online verfügbar unter: https://www.kljb.org/deutsche-
jugendverbaende-fordern-festes-budget-und-zielgenaue-foerderung-fuer-
junglandwirtinnen/
Von Zeile 35 bis 37:
- Menschen in der Landwirtschaft zum Abbau struktureller Benachteiligungen.
WirVor diesem Hintergrund begrüßen wir die bereits bestehende Berücksichtigung von Betriebsleiterinnen im Vorschlag der Europäischen Kommission.
Das Gesetzgebungsverfahren zur nächsten Förderperiode der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene wird voraussichtlich bis Mitte 2027 andauern.
Unabhängig davon hat in Deutschland bereits die Debatte darüber begonnen, wie
die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Ausgestaltung der GAP ab 2028
national umgesetzt werden sollen. Daher ist es uns als KLJB wichtig, unsere
Positionen in die aktuelle Diskussion einzubringen und bereits formulierte
Forderungen zu bekräftigen.
Als KLJB fordern wir die Verhandler*innen der Europäischen Kommission, des
Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union sowie die
Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die Gemeinsame Agrarpolitik nach
2027 sowie die Ausgestaltung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne
(NRPP) konsequent an den Zukunftsperspektiven junger Menschen, einer
vielfältigen und zukunftsfähigen Landwirtschaft sowie lebendigen Ländlichen
Räumen auszurichten. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft kann nur im
Zusammenspiel mit der Entwicklung Ländlicher Räume gedacht werden.
Landwirtschaft zukunftsfähig gestalten
Die aktuellen Herausforderungen für die Landwirtschaft machen deutlich, dass es
für eine zukunftsfähige Entwicklung grundlegender Veränderungen bedarf. Als
Jugendverband sehen wir darin die Chance, die Rahmenbedingungen der
Landwirtschaft von morgen aktiv mitzugestalten.
Generationenwechsel und Geschlechtergerechtigkeit
Der Generationenwechsel ist angesichts der zunehmenden Überalterung in der
Landwirtschaft und vieler ungeklärter Hofnachfolgen eine zentrale Voraussetzung
für die Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen
Union und in Deutschland.[1] Eine stärkere Berücksichtigung von
Geschlechtergerechtigkeit ist dabei unerlässlich, denn Frauen sind als
Betriebsleiterinnen bislang deutlich unterrepräsentiert.
Als KLJB fordern wir deshalb:
- Mindestens 6% der GAP-Mittel für den Generationenwechsel und die gezielte,
langfristige und bürokratiearme Förderung von Junglandwirt*innen und
Existenzgründer*innen.[2]
- Insbesondere kleine und mittlere familiengeführte sowie vielfältig
strukturierte landwirtschaftliche Betriebe angemessen zu stärken.
- Die gezielte und breite Förderung von Frauen, trans und genderqueeren
Menschen in der Landwirtschaft zum Abbau struktureller Benachteiligungen.WirVor diesem Hintergrund begrüßen wir die bereits bestehende Berücksichtigung von
Betriebsleiterinnen im Vorschlag der Europäischen Kommission.
Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen
Als KLJB stehen wir für den Grundsatz „Öffentliche Gelder für öffentliche
Leistungen“. Landwirtschaftliche Betriebe, die zum Schutz von Klima,
Biodiversität, Boden, Wasser und Tieren beitragen, erbringen Leistungen für die
gesamte Gesellschaft.
Als KLJB fordern wir deshalb:
- ein verbindliches und eigenständiges Mindestbudget für Agrarumwelt-,
Klima-, Biodiversitäts- und Tierschutzmaßnahmen, welches das Mindestbudget
der GAP-Förderperiode bis 2027 nicht unterschreiten darf.
- EU-weite, ambitionierte Mindeststandards für die zuvor genannten Agrar-
und Umweltmaßnahmen, die aus EU-Mitteln finanziert werden.
- die Honorierung gesellschaftlicher Leistungen über einen reinen Ausgleich
von Mehraufwand oder Einkommensverlusten hinaus und die Schaffung eines
echten wirtschaftlichen Anreizes für eine nachhaltige Weiterentwicklung
der Landwirtschaft.
Als KLJB fordern wir darüber hinaus:
- Eine wirksame Reform der Gemeinsamen Marktordnung, um die Marktstellung
von Landwirt*innen nachhaltig zu stärken. Verbesserungen in der
Förderpolitik allein reichen nicht aus.
Ländliche Räume als Zukunftsorte stärken
Die Förderung der Ländlichen Entwicklung muss auch nach 2027 als eigenständiger
und finanziell ausreichend ausgestatteter Bestandteil der GAP erhalten bleiben.
Damit ländliche Regionen auch künftig attraktive Lebens-, Arbeits- und
Wirtschaftsstandorte bleiben, bedarf es einer verlässlichen Unterstützung durch
die Europäische Union und die Mitgliedstaaten. Europäische Fördermittel
ermöglichen Investitionen in Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Bildung, Beratung,
Kooperationen, Innovationen sowie Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes. Sie
stärken regionale Wertschöpfungsketten, schaffen Perspektiven für junge Menschen
und fördern die aktive Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklung ihrer
Regionen.
Als KLJB fordern wir:
- den dauerhaften Erhalt und die ausreichende finanzielle Ausstattung der
europäischen Fördermittel für die Ländliche Entwicklung. Die
Förderinstrumente müssen langfristig verlässlich, planungssicher und
praxisnah ausgestaltet werden, damit sie ihre Wirkung nachhaltig entfalten
und den Ländlichen Räumen notwendige Entwicklungsperspektiven bieten
können.
- Ländliche Entwicklung muss in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich
verankert und darf nicht dem freiwilligen Engagement einzelner Staaten
überlassen werden. Die Mittel dazu müssen gezielt und zweckgebunden für
die Entwicklung Ländlicher Räume eingesetzt werden.
- dass die Ausgestaltung der Kofinanzierung nicht dazu führen darf, dass
bewährte Maßnahmen, wie z.B. LEADER reduziert oder Förderangebote
eingestellt werden.
- von der Bundesregierung, den von der Europäischen Kommission geforderten
partizipativen Ansatz in der Erarbeitung und Umsetzung der Nationalen und
Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) umzusetzen und Partner*innen in der
Ländlichen Entwicklung mit einzubeziehen.
Fehlende Zukunftsperspektiven, insbesondere für junge Menschen, der Abbau von
Infrastruktur und der Verlust von Gestaltungsmöglichkeiten durch die Kürzung von
Förderinstrumenten verstärken gesellschaftliche Spaltungen und schwächen das
Vertrauen in demokratische Institutionen. Eine starke Förderung der Ländlichen
Entwicklung ist daher nicht nur eine Investition in die wirtschaftliche und
ökologische Zukunft Ländlicher Räume, sondern auch in den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die demokratische Resilienz Europas.
Eine GAP, die Zukunft ermöglicht
Die Zukunft der Landwirtschaft und die Zukunft der Ländlichen Räume sind für uns
als KLJB untrennbar miteinander verbunden. Die GAP nach 2027 muss deshalb junge
Menschen in den Mittelpunkt stellen und ihnen echte Perspektiven eröffnen. Sie
muss eine vielfältige sowie jugend- und geschlechtergerechte Landwirtschaft
fördern, die ökonomisch tragfähig ist und gleichzeitig Verantwortung für Klima,
Umwelt, Tiere und Gesellschaft übernimmt. Gleichzeitig muss sie dazu beitragen,
dass Ländliche Räume lebendige Orte bleiben, in denen junge Menschen gerne
leben, arbeiten und sich engagieren.
[1]https://www.topagrar.com/betriebsleitung/news/jeder-dritte-hofbesitzer-in-
der-eu-ist-uber-65-jahre-alt-20010529.html
[2] Ausführlich dazu unsere gemeinsame Stellungnahme „Junge Landwirtschaft
sichern!“ (2026). Online verfügbar unter: https://www.kljb.org/deutsche-
jugendverbaende-fordern-festes-budget-und-zielgenaue-foerderung-fuer-
junglandwirtinnen/

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