| Veranstaltung: | Frühjahrs-Bundesausschuss 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7 Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 17 |
| Beschluss durch: | FBA |
| Beschlossen am: | 27.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene
Beschlusstext
Der Frühjahrsbundesausschuss möge beschließen:
Die KLJB-Bundesebene fördert die Vermeidung von Treibhausgasen, auch im Rahmen
von ehrenamtlichen Fahrten.[1] Fahrtkosten für die An- und Abreise zu
Veranstaltungen und Maßnahmen der KLJB-Bundesebene werden im Rahmen der
tatsächlichen und notwendigen Auslagen erstattet.
Werden auf einer Reise unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt, können die
jeweiligen Teilstrecken entsprechend der nachfolgenden Regelungen separat
abgerechnet werden.[2]
Dabei gelten folgende Richtlinien für die verschiedenen Transportmittel:
Fahrrad
- Fahrtkosten für Fahrradfahrten werden mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer
erstattet.Die Erstattung ist auf 60,00 EUR pro Person begrenzt.
Öffentlicher Personenverkehr und Fernverkehr
- Fahrtkosten für Bahn-, Fernbus- und ÖPNV-Fahrten der 2. Klasse werden in
voller Höhe erstattet.
- Sparangebote und BahnCard-Rabatte sollten genutzt werden.
- Die KLJB kann die Finanzierung einer BahnCard (25 oder 50) für regelmäßig
auf Bundesebene aktive Ehrenamtliche übernehmen, sofern dies
wirtschaftlich sinnvoll ist.[3] Die BahnCard kann auch außerhalb von
Veranstaltungen der KLJB-Bundesebene genutzt werden.
PKW
- Fahrtkosten für die An- und Abreise im PKW werden mit 0,24 € je gefahrenem
Kilometer erstattet. Die Erstattung ist auf 130,00 € begrenzt.[4]
- Für mitgenommene Personen wird zusätzlich 0,05 € je gefahrenem Kilometer
und mitgenommener Person erstattet; diese Beträge werden nicht auf den
Höchstbetrag von 130,00 € angerechnet.
- Parkgebühren werden bis 5,00€ proTag pro Fahrzeug ersetzt.
Gemeinschaftliche Anreise (Kleinbus / Reisebus)
Kosten für die Anmietung von Kleinbussen, zum Beispiel 9-Sitzern, oder
Reisebussen zur gemeinschaftlichen An- und Abreise zu Veranstaltungen und
Maßnahmen der KLJB-Bundesebene können in voller Höhe erstattet werden.Die
Erstattung erfolgt ausschließlich für tatsächlich entstandene und nachgewiesene
Mietkosten, sowie die erbrachten Tank Kosten; für verbandseigene oder private
Fahrzeuge gelten die Regelungen für PKW-Fahrten. Es ist nicht möglich, die
gefahren Kilometer, mit abzurechnen.
Voraussetzung hierfür ist, dass
die gemeinschaftliche Anreise im Vergleich zur Nutzung mehrerer voll
besetzter Privatfahrzeuge wird voraussichtlich geringere oder höchstens
gleich hohe Gesamtkosten verursachen wird.
- durch die gemeinsame Anreise eine deutliche Reduzierung der insgesamt
gefahrenen PKW-Kilometer erreicht wird und
- die Anmietung vorab mit der Bundesstelle oder dem Bundesvorstand
abgestimmt wurde.
Car-Sharing
Kosten für Car-Sharing-Fahrzeuge können bei sachgerechter und notwendiger
Nutzung gegen Nachweis erstattet werden. Erstattungsfähig sind die tatsächlich
entstandenen Nutzungsentgelte; eine zusätzliche Kilometerpauschale wird nicht
gezahlt. Die Erstattung ist auf 130 € begrenzt.
Mitfahrgelegenheiten
- Fahrtkosten für Personen, die in einem PKW mitfahren, der nicht bereits
abgerechnet wird, werden mit 0,10 Euro je gefahrenem
Kilometer erstattet.
CO2-Kompensation
- Die KLJB kompensiert Treibhausgas-Emissionen einheitlich zentral, durch
die Bundesebene, anstatt individuelle Abzüge in den Abrechnungen
vorzunehmen.
- Die KLJB kompensiert die durch die abgerechneten Fahrten entstehenden
Treibhausgasemissionen mit 0,01€/km. Grundlage hierfür sind die im Rahmen
der Reisekostenabrechnung erfassten PKW-Fahrtkilometer (ohne ÖPNV und
Mitfahr-km)
- Die zentrale CO2-Kompensation konzentriert sich auf emissionsintensive
Mobilitätsformen, insbesondere die Nutzung von PKW, Kleinbus oder Mietbus.
Fahrten mit Bahn, Fernbus und ÖPNV werden aufgrund ihrer vergleichsweise
geringen Emissionen und bestehender Ökostromkonzepte nicht gesondert
kompensiert.
Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Richtlinien zur Erstattung von
Reisekosten für die Reiseorganisation der Teilnehmer*innen übersichtlich und
praxistauglich aufzubereiten. Diese werden künftig mit jeder Einladung an die
Teilnehmerinnen verschickt. Der Bundesvorstand wird außerdem beauftragt, die
neue Richtlinie in die bestehenden Formulare und Einladungen zu integrieren und
sie allen Mitgliedern transparent zugänglich zu machen.
Die Regelung tritt zum nächsten Herbstbundesausschuss in Kraft. Bisherige
Regelungen treten außer Kraft.
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[1] Beschluss der KLJB Bundesversammlung 2013: „100 Prozent erneuerbar –
Leitbild für die Energieversorgung der Zukunft“.
[2] z.B.: Gesamterstattung = Auto zum Bahnhof + Parkgebühr + ICE + Leihfahrrad
vor Ort.
[3] Für Bahncard 50: Über 27 Jahre in der Regel ab drei Veranstaltungenen, unter
27 Jahren ab der ersten Veranstaltung.
[4] Gemäß Bundesreisekostengesetz (reicht bspw. für die Strecken Osnabrück-
Würzburg oder Regensburg-Bonn)
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&
;year=2026&source-
=total
