Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.06.2026, 20:38 |
| Neue Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 27.06.2026, 21:36 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 11 bis 12 einfügen:
- Fahrtkosten für Fahrradfahrten werden mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer
erstattet.Die Erstattung ist auf 60,00 EUR pro Person begrenzt.
Von Zeile 16 bis 17 löschen:
- Sitzplatzreservierungen im Fernverkehr werden erstattet, sofern sie eine
sachgerechte und notwendige Reisekostenposition darstellen.
Von Zeile 24 bis 25:
- Fahrtkosten für die An- und Abreise im PKW werden mit 0,
3024 € je gefahrenem
Kilometer erstattet. Die Erstattung ist auf 130,00 € begrenzt.[4]
In Zeile 29:
- Parkgebühren werden bis
10,00 €proTag5,00€ proTag pro Fahrzeug ersetzt.
Von Zeile 32 bis 33 einfügen:
Reisebussen zur gemeinschaftlichen An- und Abreise zu Veranstaltungen und
Maßnahmen der KLJB-Bundesebene können in voller Höhe erstattet werden.Die Erstattung erfolgt ausschließlich für tatsächlich entstandene und nachgewiesene Mietkosten, sowie die erbrachten Tank Kosten; für verbandseigene oder private Fahrzeuge gelten die Regelungen für PKW-Fahrten. Es ist nicht möglich, die gefahren Kilometer, mit abzurechnen.
Von Zeile 35 bis 37:
die gemeinschaftliche Anreise im Vergleich zu einer individuellen Anreise
der beteiligten Personen mit dem PKW voraussichtlich geringere oder
höchstens gleich hohe Gesamtkosten verursacht,
die gemeinschaftliche Anreise im Vergleich zur Nutzung mehrerer voll besetzter Privatfahrzeuge wird voraussichtlich geringere oder höchstens gleich hohe Gesamtkosten verursachen wird.
Nach Zeile 41 einfügen:
Car-Sharing
Kosten für Car-Sharing-Fahrzeuge können bei sachgerechter und notwendiger Nutzung gegen Nachweis erstattet werden. Erstattungsfähig sind die tatsächlich entstandenen Nutzungsentgelte; eine zusätzliche Kilometerpauschale wird nicht gezahlt. Die Erstattung ist auf 130 € begrenzt.
Von Zeile 43 bis 45:
- Fahrtkosten für Personen, die in einem PKW
mitfahren und die Fahrt nichtselbst als Fahrer*in abrechnenmitfahren, der nicht bereits abgerechnet wird, werden mit 0,10 Euro je gefahrenem
Kilometer erstattet.
Von Zeile 47 bis 57:
- Die KLJB kompensiert Treibhausgas-Emissionen einheitlich zentral,
anstattdurch die Bundesebene, anstatt individuelle Abzüge in den Abrechnungen vorzunehmen.
- Die zentrale CO2-Kompensation konzentriert sich auf emissionsintensive
Mobilitätsformen, insbesondere die Nutzung von PKW, Kleinbus oder Mietbus.
Fahrten mit Bahn, Fernbus und ÖPNV werden aufgrund ihrer vergleichsweise
geringen Emissionen und bestehender Ökostromkonzepte nicht gesondert
kompensiert. Aufgrund des in Deutschland mehrheitlich aus erneuerbaren
Quellen produzierten Stoms[5] sind vollelektrische Fahrzeuge ebenfalls von
der Kompensation ausgenommen.
- Für jeden abgerechneten Kilometer wird ein Betrag von 0,01 € zugrunde
gelegt.
- Die KLJB kompensiert die durch die abgerechneten Fahrten entstehenden Treibhausgasemissionen mit 0,01€/km. Grundlage hierfür sind die im Rahmen der Reisekostenabrechnung erfassten PKW-Fahrtkilometer (ohne ÖPNV und Mitfahr-km)
- Die zentrale CO2-Kompensation konzentriert sich auf emissionsintensive
Mobilitätsformen, insbesondere die Nutzung von PKW, Kleinbus oder Mietbus.
Fahrten mit Bahn, Fernbus und ÖPNV werden aufgrund ihrer vergleichsweise
geringen Emissionen und bestehender Ökostromkonzepte nicht gesondert
kompensiert.
Von Zeile 75 bis 78:
[5] Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland 2026: www.energy-
charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=DE&interval=year&year=2026&sourcel=de&c=DE&interval=year&year=2026&source-
=total
