Änderungen von A2 zu A2
| Ursprüngliche Version: | A2 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 29.05.2026, 19:36 |
| Neue Version: | A2 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 27.06.2026, 21:48 |
Titel
Zentrale verbandsinterne Dokumentation aller Bundesbeschlüsse für Delegierte und ehrenamtliche Vorstände
Zu:
Zentrale verbandsinterne Dokumentation aller Bundesbeschlüsse, sowie Rechenschaftsberichte für Delegierte und ehrenamtliche Vorstände
Antragstext
Von Zeile 3 bis 7:
digitale, dauerhaft verfügbare und verbandsinterne Übersicht über alle Beschlüsse der Bundesebene einzurichten. Diese Übersicht muss sämtlichesämtliche Beschlüsse der Bundesversammlung, sowie der Bundesausschüsse, und den Rechenschaftsbericht des Bundesvorstands rückwirkend bis 2002[1]2011, umfassen – unabhängig davon, ob es sich um inhaltliche Beschlüsse zur Außendarstellung oder um innerverbandliche Beschlüsse handelt, wie etwa Arbeits-
Von Zeile 13 bis 14:
Die Beschlussübersicht ist, sowie die Rechenschaftsberichte des Bundesvorstands,sind ausschließlich verbandsintern bereitzustellen und sollte nicht öffentlich zugänglich sein, wenn sie verbandsinterne Inhalte
Von Zeile 21 bis 32:
Recherche mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Sie soll mindestens Angaben zum beschließenden Gremium und Datum, den Wortlaut des Beschlusses in der final beschlossenen Fassung, eine Kennzeichnung als inhaltlicher oder innerverbandlicher Beschluss sowie – sofern zutreffend – zugeordnete Aufträge und Zuständigkeiten enthalten. Soweit mit vertretbarem organisatorischem und technischem Aufwand möglich, sind Verknüpfungen zu den abgelösten Anträgen herzustellen., den Titel des Beschlusses, den vollständigen Beschlusstext in der final beschlossenen Fassung, eine Kennzeichnung als inhaltlicher oder innerverbandlicher Beschluss.
Zu inhaltlichen Beschlüssen sollte die Übersicht zudem den zugeordneten Schwerpunktbereich enthalten. Soweit mit vertretbarem organisatorischem und technischem Aufwand möglich, sind Verknüpfungen zu den abgelösten Anträgen herzustellen.
Darüber hinaus soll die Beschlussübersicht – soweit möglich – rückwirkend bis 20022011 alle verfügbaren und noch gültigen Beschlüsse abbilden. Für die Zukunft ist sicherzustellen, dass sämtliche Beschlüsse, sowie Rechenschaftsberichte der Bundesebene zeitnah, vollständig und einheitlich in diese Übersicht aufgenommen werden, sodass dauerhaft eine lückenlose und verlässliche Dokumentation der Bericht- und Beschlusslage gewährleistet ist.
