Die Regelung soll gemeinschaftliche Anreisen fördern, ohne private oder verbandseigene Fahrzeuge gegenüber regulären PKW-Fahrten finanziell besserzustellen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass nur tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden und ein echter Gruppeneffekt vorliegen muss.
| Antrag: | Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.06.2026, 16:03 |

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