Wenn ein PKW bereits abgerechnet wird, gibt es keine Notwendigkeit, dass die Mitfahrenden dafür erstattet werden, im PKW mitzufahren, da ihnen auch keine Kosten entstehen. Daher sollten nur Mitfahrgelegenheiten, die nicht unter dieser Regelung abgerechnet werden (z.B. blablacar oder private Mitfahrgelegenheiten) erstattet werden können.
| Antrag: | Anpassung der Regelung zur Fahrtkostenerstattung auf Bundesebene |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAKIE |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.06.2026, 12:08 |

Kommentare
Dirk Buddenbrock (KLJB Nordrhein-Westfalen):