| Veranstaltung: | Herbst-Bundesausschuss 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Initiativanträge |
| Antragsteller*in: | Dirk Buddenbrock (KLJB Nordrhein-Westfalen) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 11.10.2026, 18:45 |
InitiativA2: Alternative zu 8.2: Nicht nur mitarbeiten, sondern Verantwortung tragen – Teilhabe und soziale Absicherung in der Landwirtschaft stärken
Antragstext
Frauen tragen in vielfältigen Rollen wesentlich zum Erfolg landwirtschaftlicher
Betriebe und zum Leben in Ländlichen Räumen bei. Sie sind Betriebsleiterinnen,
Hofnachfolgerinnen, Unternehmerinnen, Arbeitnehmerinnen und mitarbeitende
Familienangehörige und übernehmen Verantwortung etwa in Tierhaltung,
Pflanzenbau, Buchhaltung, Finanzen, Personalführung, Vermarktung und
eigenständigen Betriebszweigen.
Die Landwirtschaft befindet sich seit Jahrzehnten in einem gesellschaftlichen
und strukturellen Wandel. Traditionelle Rollenverteilungen bestehen weiterhin,
gleichzeitig werden Betriebe heute in sehr unterschiedlichen Familien-,
Eigentums- und Unternehmensmodellen geführt.
Frauen sind bei der formalen Betriebsleitung weiterhin deutlich seltener
vertreten als Männer. Im Jahr 2023 waren 11,3 Prozent der Betriebsleitungen in
Deutschland weiblich.[1] Diese statistische Zuordnung darf jedoch nicht mit der
tatsächlichen Verteilung von Verantwortung und Entscheidungskompetenz
gleichgesetzt werden. Untersuchungen zeigen, dass insbesondere Familienbetriebe
häufig gemeinschaftlich geführt werden und Frauen häufiger an betrieblichen
Entscheidungen beteiligt sind oder eigenständige Leitungsverantwortung
übernehmen, als dies die formale Betriebsleitungsstatistik erkennen lässt.[2]
Auch die bundesweite Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ weist auf eine solche
Differenz zwischen formaler Stellung und tatsächlicher Verantwortung hin. Ihre
quantitativen Ergebnisse sind jedoch nicht repräsentativ für alle Frauen auf
landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Die Befragung beruht auf einer
Verfügbarkeitsstichprobe; insbesondere kleinere Betriebe waren deutlich
unterrepräsentiert.[3] Dies ist relevant, da rund zwei Drittel der
landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland weniger als 50 Hektar
bewirtschaften und sich die Betriebsstrukturen regional erheblich
unterscheiden.[4]
Gleichzeitig bestehen weiterhin Unterschiede bei Eigentum, formaler
Betriebsleitung und Hofnachfolge. Im Jahr 2020 waren 17,8 Prozent der
vorgesehenen Hofnachfolgenden in Einzelunternehmen weiblich. Gegenüber 2010 ist
dieser Anteil um vier Prozentpunkte gestiegen. Auch hier bestehen deutliche
regionale Unterschiede.[5] Die Daten zeigen damit sowohl fortbestehende
Unterschiede als auch einen langfristigen Wandel.
Aus Sicht der KLJB muss deshalb insbesondere die Frage in den Mittelpunkt
rücken, ob Menschen, die dauerhaft Verantwortung und Arbeit in einen
landwirtschaftlichen Betrieb einbringen, angemessen beteiligt sowie rechtlich,
wirtschaftlich und sozial abgesichert sind.
Gerade in landwirtschaftlichen Familienbetrieben können tatsächliche
Verantwortung, Eigentum und soziale Absicherung auseinanderfallen. Wer über
Jahre oder Jahrzehnte im Betrieb mitarbeitet oder unternehmerische Verantwortung
übernimmt, ohne eigenes Betriebsvermögen, eine vertraglich abgesicherte
Beteiligung oder ausreichende eigenständige Vorsorge aufzubauen, kann
insbesondere im Alter sowie bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit,
Pflegebedürftigkeit, Trennung, Scheidung oder Tod erheblichen wirtschaftlichen
Risiken ausgesetzt sein.[6]
Geschlechtergerechtigkeit in der Landwirtschaft bedeutet für die KLJB deshalb,
Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Menschen unabhängig von ihrem
Geschlecht Verantwortung übernehmen, Betriebe führen, Eigentum erwerben und ihre
beruflichen und persönlichen Lebensentwürfe verwirklichen können.
Die KLJB fordert daher:
1. Tatsächliche Verantwortung besser sichtbar machen
Agrarstatistik, Forschung und landwirtschaftliche Verwaltung sollen neben der
formalen Betriebsleitung stärker berücksichtigen, wie Verantwortung in
landwirtschaftlichen Unternehmen tatsächlich verteilt ist. Gemeinschaftliche
Betriebsführung, Mitunternehmerschaft und Verantwortung für eigenständige
Betriebszweige sollen, soweit sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand möglich,
besser erfasst werden.
Dabei muss transparent zwischen amtlichen Statistiken, repräsentativen
Erhebungen, nicht repräsentativen Befragungen und qualitativen Untersuchungen
unterschieden werden. Einzelne statistische Kennzahlen dürfen nicht unmittelbar
mit den tatsächlichen innerbetrieblichen Entscheidungsstrukturen gleichgesetzt
werden.
2. Eigenständige soziale, rechtliche und finanzielle Absicherung stärken
Menschen, die dauerhaft auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten oder
unternehmerische Verantwortung übernehmen, müssen über die Folgen ihrer
rechtlichen Stellung und Möglichkeiten einer eigenständigen Absicherung
informiert sein.
Landwirtschaftliche Familien sollen deshalb frühzeitig Zugang zu unabhängiger
Beratung erhalten. Dazu gehören insbesondere:
- Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse,
- Gesellschaftsformen und Mitunternehmerschaft,
- sozialversicherungsrechtliche Stellung und Altersvorsorge,
- Ehe- und Partnerschaftsverträge,
- testamentarische Regelungen und Erbrecht,
- Haftungsfragen sowie
- die Absicherung bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit,
Trennung, Scheidung und Tod.
Ziel ist nicht die Vorgabe eines bestimmten Familien- oder Unternehmensmodells.
Familien sollen vielmehr in die Lage versetzt werden, informierte Entscheidungen
zu treffen und tatsächlich übernommene Verantwortung angemessen rechtlich und
wirtschaftlich abzubilden.
3. Hofnachfolge unabhängig vom Geschlecht ermöglichen
Für die Hofnachfolge sollen Interesse, Qualifikation, persönliche Eignung und
ein tragfähiges Zukunftskonzept ausschlaggebend sein – nicht traditionelle
Vorstellungen darüber, ob ein Sohn oder eine Tochter einen Betrieb übernehmen
sollte.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt einen steigenden Anteil weiblicher
Hofnachfolgen, zugleich bestehen weiterhin regionale Unterschiede und tradierte
Übergabemuster.[5] Mögliche Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger sollen deshalb
frühzeitig und gleichermaßen in die Zukunftsplanung einbezogen werden.
4. Unterschiedliche Formen landwirtschaftlichen Unternehmertums anerkennen
Landwirtschaftliche Betriebe reichen heute vom klassischen Einzelunternehmen
über gemeinschaftlich geführte Familienbetriebe und Personengesellschaften bis
zu Kapitalgesellschaften, Kooperationen und Betrieben mit verschiedenen
eigenständigen Betriebszweigen.
Dabei übernehmen Frauen und Männer unterschiedliche Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Tätigkeiten etwa in Buchhaltung, Finanzen, Personal,
Direktvermarktung, Tourismus oder anderen diversifizierten Betriebszweigen
dürfen nicht als bloße Unterstützung des „eigentlichen“ landwirtschaftlichen
Betriebs verstanden werden, wenn damit eigenständige unternehmerische
Verantwortung verbunden ist.
5. Vereinbarkeit von Familie, Sorgearbeit und landwirtschaftlicher Erwerbsarbeit
verbessern
Tierhaltung, saisonale Arbeitsspitzen und die häufig enge Verbindung von Wohn-
und Arbeitsort stellen landwirtschaftliche Familien vor besondere
Herausforderungen.
Deshalb braucht es insbesondere in Ländlichen Räumen erreichbare
Kinderbetreuung, Pflegeangebote sowie funktionierende Betriebs- und
Haushaltshilfen. Gleichzeitig sollen Rahmenbedingungen eine partnerschaftliche
Aufteilung von Erwerbs-, Betriebs-, Familien- und Sorgearbeit ermöglichen.
6. Gleiche Chancen bei beruflicher Entwicklung und unternehmerischer
Verantwortung gewährleisten
Landwirtschaftliche Ausbildung, Beratung, Weiterbildung, Förderangebote und
Netzwerke müssen allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht offenstehen.
Frauen und Männer, die einen Betrieb übernehmen, einen eigenen Betrieb gründen
oder einen eigenständigen Betriebszweig aufbauen wollen, müssen gleichermaßen
Zugang zu Informationen, Finanzierungsmöglichkeiten und Beratungsangeboten
erhalten.
Die KLJB wird diese Themen auch über das Internationale Jahr der Landwirtin 2026
hinaus in ihrer agrarpolitischen Arbeit aufgreifen. Ziel ist es, tatsächliche
Verantwortung sichtbar zu machen, eigenständige soziale Absicherung zu stärken
und allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht faire Möglichkeiten zur
Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe und unternehmerischer Verantwortung zu
eröffnen.
Fußnoten:
[1] Formale Betriebsleitung
Nach der Agrarstrukturerhebung 2023 waren 28.700 von rund 255.000
Betriebsleitungen in Deutschland weiblich, entsprechend 11,3 Prozent. Die
statistische Funktion „Betriebsleitung“ bildet nicht zwingend die gesamte
tatsächliche Entscheidungsverteilung innerhalb eines Betriebs ab.
Quelle: BMLEH, „Weibliche Betriebsleitung in der Landwirtschaft“:
https://bmel-statistik.de/landwirtschaft/gleichstellung-in-der-
landwirtschaft/betriebsleitung
[2] Tatsächliche Entscheidungs- und Leitungsstrukturen
Eine Untersuchung im Auftrag des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums zeigt,
dass Frauen häufiger an betrieblichen Entscheidungen beteiligt sind und
Leitungsverantwortung übernehmen, als dies in Agrarstatistik und Förderdateien
sichtbar wird. Formale und tatsächliche Betriebsleitung können dabei voneinander
abweichen.
Quelle: „Frauen als Unternehmerinnen im ländlichen Raum“:
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/frauen_als_unternehm-
erinnen_endbericht.pdf
Ergänzend gaben in der Bayerischen Bäuerinnenstudie 2019 50 Prozent der
Befragten an, den Betrieb gemeinsam mit ihrem Partner zu leiten. Die Studie ist
regional und nicht bundesweit repräsentativ.
https://www.msl.mgt.tum.de/mcr/forschung/baeuerinnenstudie-2019/
[3] Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“
Die bundesweite Onlinebefragung mit 7.345 Teilnehmerinnen beruht auf einer
Verfügbarkeitsstichprobe, also einer freiwilligen und nicht zufällig
ausgewählten Stichprobe, und ist daher nicht repräsentativ. Kleinere Betriebe
waren deutlich unterrepräsentiert: Betriebe bis 50 ha machten in der
Landwirtschaftszählung 2020 68,4 Prozent aus, unter den Befragten mit
Größenangabe jedoch nur 31,1 Prozent.
Quelle: Davier et al. (2023), Thünen Working Paper 207:
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn065997.pdf
[4] Betriebsgrößen und regionale Unterschiede
Nach der Agrarstrukturerhebung 2023 bewirtschafteten rund 169.500 von 251.100
Betrieben mit ausgewiesener landwirtschaftlich genutzter Fläche weniger als 50
ha, entsprechend rund 67,5 Prozent. Zugleich bestehen erhebliche regionale
Unterschiede bei Betriebsgrößen und Unternehmensstrukturen.
[5] Hofnachfolge
2020 waren 17,8 Prozent der vorgesehenen Hofnachfolgenden in
landwirtschaftlichen Einzelunternehmen weiblich. Gegenüber 2010 stieg der Anteil
um rund vier Prozentpunkte; zugleich bestehen deutliche regionale Unterschiede.
Quelle: BMLEH, „Hofnachfolge“:
https://bmel-statistik.de/landwirtschaft/gleichstellung-in-der-
landwirtschaft/hofnachfolge
[6] Soziale und wirtschaftliche Absicherung
Mehrere Untersuchungen weisen auf Risiken bei Altersvorsorge sowie bei der
finanziellen Absicherung im Fall von Trennung, Scheidung oder Tod hin. In der
Bayerischen Bäuerinnenstudie 2019 sahen sich beispielsweise 35 Prozent der
Befragten für den Fall einer Trennung finanziell nicht ausreichend abgesichert.
Quellen:
Davier et al. (2023), Thünen Working Paper 207:
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn065997.pdf
Bayerische Bäuerinnenstudie 2019:
https://www.msl.mgt.tum.de/mcr/forschung/baeuerinnenstudie-2019/
Begründung
Die Situation von Frauen in der Landwirtschaft lässt sich nicht anhand einer einzelnen statistischen Kennzahl beschreiben.
Amtliche Daten zeigen eindeutig, dass Frauen bei formaler Betriebsleitung und Hofnachfolge weiterhin deutlich seltener vertreten sind. Gleichzeitig bildet die statistische Kategorie „Betriebsleitung“ insbesondere in Familienunternehmen nicht zwingend ab, wer tatsächlich unternehmerische Entscheidungen trifft oder einzelne Betriebsbereiche verantwortet.
Mehrere Untersuchungen weisen darauf hin, dass Frauen wesentlich häufiger in Entscheidungsprozesse und Leitungsaufgaben eingebunden sind, als es der Anteil formal weiblicher Betriebsleitungen vermuten lässt. Gleichzeitig zeigen diese Untersuchungen, dass auch die umgekehrte Situation vorkommen kann: Eine Person kann formal als Betriebsleitung geführt werden, ohne sämtliche tatsächlichen Leitungsentscheidungen zu treffen.[2]
Die vom Bundesverband bereits herangezogene Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ liefert hierzu wichtige Erkenntnisse, ihre quantitative Befragung ist jedoch nicht repräsentativ. Es handelt sich um eine Verfügbarkeitsstichprobe, bei der die Teilnehmerinnen nicht zufällig aus der gesamten Grundgesamtheit ausgewählt wurden. Zudem waren kleinere Betriebe deutlich unterrepräsentiert.[3] Gerade vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Betriebsgrößen und Agrarstrukturen in Deutschland sollten ihre Prozentwerte deshalb nicht unmittelbar auf alle Frauen in der deutschen Landwirtschaft übertragen werden.
Die vorhandenen Daten sprechen insgesamt weder dafür, fortbestehende Unterschiede zu ignorieren, noch dafür, aus formalen Betriebsleitungszahlen unmittelbar auf die tatsächliche innerbetriebliche Aufgaben- und Entscheidungsverteilung zu schließen.
Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der sozialen und wirtschaftlichen Absicherung. Tatsächliche Mitarbeit und Verantwortung führen nicht automatisch zu Eigentumsrechten, eigenen Rentenansprüchen oder einer ausreichenden Absicherung bei Alter, Krankheit, Trennung, Scheidung oder Tod. Verschiedene Untersuchungen weisen unabhängig voneinander auf entsprechende Risiken hin.[6]
Aus Sicht der KLJB sollte deshalb nicht allein entscheidend sein, welches Geschlecht formal als Betriebsleitung eingetragen ist. Entscheidend ist, ob Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht Verantwortung übernehmen können und ob diese Verantwortung mit angemessener Beteiligung sowie rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Absicherung einhergeht.

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