Lohngerechtigkeit steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Geschlechtergerechtigkeit, da sie die wirtschaftliche Gleichstellung abhängig Beschäftigter betrifft. Faire Erzeuger*innenpreise sind für die wirtschaftliche Stabilität landwirtschaftlicher Betriebe ebenfalls von großer Bedeutung, stehen jedoch nur mittelbar mit geschlechtergerechten Eigentums-, Entscheidungs- und Absicherungsstrukturen in Verbindung.
Ein höherer Erzeugerpreis verbessert zunächst die wirtschaftliche Situation eines Betriebes. Er führt jedoch nicht automatisch dazu, dass Frauen gleichberechtigt an Eigentum und betrieblichen Entscheidungen beteiligt sind oder eine eigenständige soziale Absicherung erhalten. Auch wirtschaftlich erfolgreiche Betriebe können ungleiche Eigentums- und Entscheidungsstrukturen aufweisen, während wirtschaftlich schwächere Betriebe partnerschaftlich geführt werden können.
Faire Erzeuger*innenpreise sollten daher als eigenständiges agrarpolitisches Ziel behandelt oder ihr konkreter Zusammenhang mit Geschlechtergerechtigkeit im Antrag deutlicher herausgestellt werden.

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