Die in Punkt 8 formulierten Forderungen sind inhaltlich grundsätzlich mit den Positionen und Zielen der KLJB vereinbar. Innerhalb des vorliegenden Antrags wirken sie jedoch thematisch nur unzureichend angebunden.
Der Antrag beschäftigt sich im Kern mit Geschlechtergerechtigkeit in der Landwirtschaft und den strukturellen Benachteiligungen, die insbesondere Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben und im agrarischen Umfeld erfahren. Punkt 8 erweitert diesen Fokus dagegen deutlich und greift mit Daseinsvorsorge, gleichwertigen Lebensverhältnissen, Demokratiestärkung und der allgemeinen Entwicklung ländlicher Räume Themen auf, die weit über die eigentliche Fragestellung des Antrags hinausgehen.
Zwischen diesen Themen und Geschlechtergerechtigkeit bestehen durchaus Zusammenhänge. Diese werden im Antrag jedoch nicht konkret hergestellt oder begründet. Dadurch wirkt Punkt 8 eher wie eine allgemeine Forderung zur Stärkung ländlicher Räume als wie ein Bestandteil eines Antrags zur Geschlechtergerechtigkeit in der Landwirtschaft.
Um die inhaltliche Stringenz des Antrags zu erhalten, sollte Punkt 8 daher entweder gestrichen oder so überarbeitet werden, dass ein eindeutiger Bezug zur Geschlechtergerechtigkeit hergestellt wird.

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