Der Änderungsantrag entstand unter Berücksichtigung der Äußerungen des Bundesvorstands im Antragscafé. Dort wurde deutlich, dass aus Sicht des Bundesvorstands nicht lediglich die Prüfung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens gefordert werden soll, sondern ausdrücklich die Stellung eines Antrags auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht.
Die vorgeschlagene Formulierung greift dieses Anliegen auf und trennt zugleich die politische Forderung nach einer Antragstellung von der rechtlichen Prüfung und Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. Anstelle eines „Verfahrens zur Prüfung eines Verbots“ wird daher konkret benannt, welche Handlung von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gefordert wird: die Stellung eines entsprechenden Antrags beim Bundesverfassungsgericht.
Damit soll die vom Bundesvorstand geäußerte Zielrichtung präziser und rechtssystematisch klarer im Antragstext abgebildet werden.

Kommentare
Jannis Fughe (Bundesvorstand):
"Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dazu auf, einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der rechtsextremistischen Alternative für Deutschland (AfD) nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz beim Bundesverfassungsgericht zu stellen."